Dieses Webblog informiert Sie über die Ursache und Generallösung der bis heute nicht geklärten *deutschen Frage* in der Weltpolitik: zur fehlenden Souveränität Deutschlands, zur illegalen staatsrechtlich- juristischen Weiterführung der Nazi-Kolonie des 3. Reiches von Adolf Hitler, zum bis heute fortgesetzten II. Welt-Krieg durch die fehlenden Welt- Friedensverträge mit über 54 Nationen.

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Mittwoch, 11. Januar 2017

Ursache und die Generallösung zur Befreiung der Welt aus dem faschistischen Koloniesystem und zur Wiederherstellung des Weltfriedens

- Offenkundige Tatsachen bedürfen keines Beweises mehr! -




Wir teilen Ihnen hiermit existenziell entscheidende, lebenswichtige Informationen mit, welche Sie daher im eigenen Interesse unbedingt studieren sollten.Die Hauptursache für den fehlenden Weltfrieden und die gezielt globale Zerstörung der Ordnungssysteme ist in Wahrheit die bis heute ungelöste sogenannte *Deutsche Frage*.

Grundsatz:
Solange Deutschland nicht souverän und weiter nur ein fremd bestimmtes Land ist, bleibt die gesamte Menschheit im Weltkrieg.
Daher können die vielen nationalen und internationalen Probleme weder geklärt noch nachhaltig abgeholfen werden.
Das offenkundig bewiesene Thema wurde durch die deutsche Befreiungsbewegung staatenlos.info e. V. – Kommission 146 Deutschland wissenschaftlich erarbeitet und wird patriotisch vertreten.

1. Ausgangslage:

Der 2. Weltkrieg wurde bis zum heutigen Tag nicht beendet.
Kriegslist: Nachdem Adolf Hitler am 30. April 1945 untertauchte, übernahm der testamentarisch zum Reichspräsidenten und Oberbefehlshaber der deutschen Wehrmacht bestimmte Karl Dönitz die Befehlsgewalt und Rechtsnachfolge von Hitler.
Es wurde neben den vorherigen militärischen Teilkapitulationen in Italien, Nordwestdeutschland, Dänemark und Niederlande, Süddeutschland durch eine Gesamtkapitulation der militärischen Streitkräfte gegenüber des Westalliierten Streitkräften in Reims durch den Chef des Wehrmachtführungsstabes Generaloberst Jodl unterzeichnet.
Dies geschah am 7. Mai in der Zeit von 2:39 bis 2:41 Uhr.
Die bedingungslose Kapitulation der militärischen Streitkräfte trat (für die Westfront) am 8. Mai um 23:01 Uhr in Kraft.
Dönitz Unterhändler versuchten zuvor mit den Westalliierten Streitkräften einen Seperatfrieden auszuhandeln und für einen direkten Kampf gegen die Sowjetunion zu gewinnen.
An der Ostfront wurden alle Kräfte gegen die Rote Armee geworfen und intensiv weiter gekämpft.
Auf Grund dieser Situation, den Einwänden auf sowjetischer Seite und weil diese rein militärische Kapitulation lediglich nur von den „Chef des Wehrmachtführungsstabes“ Alfred Jodl, aber nicht von den Oberbefehlshabern der einzelnen Teilstreitkräfte der deutschen Wehrmacht unterzeichnet werden konnte, wurde anschließend ein weiteres Dokument vorbereitet, das die Ratifizierung dieser Kapitulation durch das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) sowie die Oberbefehlshaber von Heer, Luftwaffe und Kriegsmarine vorsah.
Dies geschah durch Unterzeichnung und Ratifizierung einer weiteren Kapitulationserklärung am 9. Mai um 0:16 Uhr im Offizierskasino der Heerespionierschule in Berlin-Karlshorst durch Generalfeldmarschall Keitel für das OKW und das Heer, Generaladmiral von Friedeburg für die Kriegsmarine und Generaloberst Stumpff für die Luftwaffe (als Vertreter des Oberbefehlshabers Generalfeldmarschall von Greim), alle drei angeblich bevollmächtigt durch Karl Dönitz.
Für das SHAEF unterzeichnete Marschall Tedder, für das sowjetische Oberkommando SMAD Marschall Schukow.
Als Zeugen unterschrieben der französische General Lattre de Tassigny sowie US-General Spaatz.


Da dies erst am 9. Mai um 0:16 Uhr geschah, der Kampf bis dahin fortgeführt und der alliierten Sowjetunion die Kapitulation erst nach diesem Akt bekanntgegeben wurde, erfolgte das offizielle Inkrafttreten der Kapitulation der militärischen Streitkräfte des 3. Reiches erst am 9. Mai 1945.
Eine immer wieder behauptete rückwirkende Bestandskraft gab es in der Realität nicht.
Ergebnis: Die verbündete Sowjetunion wurde mit dem Verwirrspiel absichtlich getäuscht.
Es erfolgte lediglich nur die bedingungslose Kapitulation der deutschen Streitkräfte durch General Keitel (Heer), General Friedeburg (Marine) und General Stumpf (Luftwaffe).
Es erfolgte keine Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde durch den von Adolf Hitler zum Nachfolger ernannten Reichspräsidenten Karl Dönitz oder zumindest dessen Reichsaußenminister Lutz Schwerin von Krosigk.
Zum Vergleich kapitulierte das mit der deutschen Nazi-Kolonie verbündete Japan durch seine Regierung - den Außenminister Mamoru Shigemitsu im Auftrag des Kaisers Tennō Hirohito und den militärischen Oberbefehlshabern der Streitkräfte völkerrechtlich korrekt.
Selbst die westliche Geschichtsschreibung gibt zu: "Diese bedingungslose Kapitulation der deutschen Streitkräfte trat am 8. Mai 1945 in Kraft, was auch im Reichssender Flensburg durch Karl Dönitz’ Ansprache bekräftigt wurde. Die Wehrmacht zog an diesem Tag endgültig aus Dänemark in Richtung Schleswig-Holstein ab."
Beweisquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Regierung_Dönitz
Darum kämpften deutsche Verbände wie die 8. Armee noch Tage weiter gegen sowjetische Truppen, vor allem in dem Bestreben, Militärverbände, kriegswichtige Güter aller Art, Fachpersonal, Wert- und Kunstgegenstände noch in die Westgebiete zu transportieren und sich militärisch nicht gegenüber der Roten Armee zu ergeben.
Reichspräsident Karl Dönitz bleibt außerdem mit seiner Reichsregierung bis zum 23. Mai 1945 in Flensburg aktiv.


Selbst die westliche Geschichtsschreibung bestätigt das eindeutig: „Nachdem in der Nacht vom 8. auf den 9. Mai Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel kurz nach Mitternacht die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht und aller Teilstreitkräfte in Berlin-Karlshorst ratifiziert hatte, verlas Klaus Kahlenberg am 9. Mai um 20:03 Uhr den letzten Wehrmachtbericht: „Seit Mitternacht schweigen nun an allen Fronten die Waffen.“
Beweisquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Regierung_Dönitz
Die deutsche Nazikolonie *3. Reich* selbst kapitulierte nicht, bleibt daher bestehen und wird bis heute staatsrechtlich nahtlos weitergeführt.
Alle weiteren Nachfolger der deutschen Nazi-Kolonie von Adolf Hitler ignorierten bewußt diese Tatsache. (Nazi- Weltherrschaftsstrategie Barbarossa 2)
Beweis: Haager Landkriegsordnung HLKO Art. 24 "Kriegslisten …sind erlaubt" (nicht nur bei militärischen Belagerungen und Beschießungen!)
Es wurden 1945 bis heute mit dem Hauptkriegsgegner Deutschland keine Friedensverträge mit über 54 kriegsbeteiligten Nationen geschlossen.
Der 2. Weltkrieg wurde damit (inoffiziell) bis zum heutigen Tag nicht beendet.
Der Kriegsgegner Japan schloss am 8. September 1951 mit 47 Ländern den Friedensvertrag von San Francisco.
Wichtige Nicht-Unterzeichner waren die Republik China auf Taiwan (Friedensvertrag erst 1952), die Volksrepublik China (Friedensvertrag erst 1978) und die Sowjetunion- Russland (Friedensverhandlungen immer wieder am Kurilenkonflikt gescheitert).
In der Charta der Vereinten Nationen vom 24. Oktober 1945 wurde eine Japan und Deutschland betreffende Feindstaatenklausel eingefügt.
Trotzdem trat Japan bereits 1956 der UNO bei, weil Japan als Verbündeter der USA gegen die Volksrepublik China und die Sowjetunion in Ostasien gebraucht wurde.
Die Friedensverträge werden bis heute durch die Faschisten vorsätzlich verhindert, um über einen strategisch kombinierten Wirtschaftskrieg die gesamte Welt zu erobern.
Die gesamte internationale Weltgemeinschaft befindet sich daher bis zum heutigen Tag im dauerhaften Kriegszustand mit Waffenstillstandbedingungen.
Auch der gesteuerte Terrorismus hat hier seine Ursache.
Gemäß der Haager Landkriegsordnung werden daher bis heute ständig Kriegslisten angewendet.
Beweis: Haager Landkriegsordnung (HLKO) Artikel 24: *…Kriegslisten sind erlaubt!*


Nazi- Plan Barbarossa 2:
Bis 1993 wurden dazu vor allem offene, militärische Interventionen und lokale Kriege durchgeführt.
Ab 1993 wird die Strategie geändert: Seitdem erfolgen inszenierte Umstürze bestehender Ordnungssysteme über „Revolutionsagenturen“, militärische Operationen über 5. Kolonnen, private Söldnerarmeen wie aktuell in Afrika, der arabische Raum wie z. B. Syrien, Irak, Jemen, Vorderasien wie Afghanistan, Pakistan, Tibet, China, Korea auf dem Balkan, Baltikum und in der Ukraine/ Donbass.
Speziell die Ukraine und das Baltikum dienen wie schon 1941 als strategische Brückenköpfe/ Aufmarschbasis zum optional geplanten Generalangriff der Faschisten auf Rußland und China, wenn eine wirtschaftliche Übernahme und Beseitigung der Staaten nicht erfolgreich ist.
Dasselbe wird aktuell mit Afghanistan, Pakistan, Syrien, Irak, Serbien, Transnistrien praktiziert.
Russland und China werden schrittweise strategisch eingekreist.
Die *Faschisten planen in der Endphase einen kombinierten Generalangriff aus allen Richtungen gegen Russland und China, um diese selbstbewußten Nationen und deren Völker endgültig zu vernichten.
Die Neue Welt Ordnung der Faschisten sieht keine eigenständigen Völker und deren Nationen vor, sondern nur den willenlosen Funktionssklaven in einer globalen Gleichschaltungskolonie.
Beweis: *Faschismus bedeutet die Verschmelzung von Politik und der Wirtschaft und stammt ursprünglich aus dem alten Rom, wo der Faschismus eine Blütezeit erlebte.
Die Begrifflichkeit leitet sich selbst aus dem Bund – Fascio - lateinischen Fasces ab.
Rutenbündel waren Machtsymbole zu Zeiten des Römischen Reiches, die die Liktoren vor den höchsten römischen Beamten, den Konsuln, Prätoren und Diktatoren, hertrugen. Heute werden die römischen Symbole durch die Nachfolgersysteme wie England, Frankreich, USA weiter verwendet
Fasst die gesamte Welt befindet sich heute in einer Kolonie von zu einfachen Firmen privatisierten, gegenseitig unterschiedlich abhängigen Staaten.
Diese Welt-Kolonie wurde zielgerichtet über Jahrhunderte entwickelt und perfektioniert.
Der ungeschriebene Kolonialherr ist das internationale Bankenkartell mit den Hauptstandorten *City of London*, Washington D.C. und der Schweiz.
Beweis: internationale Firmenregister wie www.upik.de, Dumrath & Fassnacht, Hoppenstedt Firmendatenbank und weitere.

2. Ursache - historische Chronologie:

  1. Bis 1933 wurde das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 in Deutschland angewendet.
    Vorgänger war das Bundesstaatsangehörigkeitsgesetz (BuStAG ) von 21. Juli 1870.
    Die BuStAG von 1870 und der Nachfolger RuStAG 1913 legen die Heimatangehörigkeit der deutschen Völker (germanischen Stämme) in Deutschland detailliert fest.
    (Preußen, Anhalt, Sachsen, Baden, Braunschweig, Mecklenburg- Schwerin, Mecklenburg- Strelitz, Thüringen, Oldenburg, Hessen, Bayern, Lippe, Oldenburg, Württemberg, Freie und Hansestadt Hamburg, Freie und Hansestadt Lübeck, Freie und Hansestadt Bremen, Waldeck, Schaumburg- Lippe)
    Beweis BuStAG 1870:
    "Gesetz über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 - geändert durch Bundesgesetz vom 21. Juli 1870 (BGBl. S. 498)
    Reichsgesetzes vom 22. April 1871 (RGBl. S. 87) Reichsgesetz vom 20. Dezember 1875 (RGBl. S. 324)Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. August 1896 (RGBl. S. 604)
    Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrates und des Reichstages, was folgt:
    § 1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.
    Angehörige des Großherzogtums Hessen besitzen die Bundesangehörigkeit nur dann, wenn sie in den zum Bunde gehörigen Teilen des Großherzogtums heimatberechtigt sind."
    Beweis RuStAG 1913:
    Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

  1. "Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:       
Erster Abschnitt.



      Allgemein Vorschriften.
      § 1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt."
      (Hinweis: „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ = Personal - Angehörigkeit der deutschen Schutzgebiete = KOLONIEEN!)
      Hinweis: Diese originale kaiserliche RuStAG von 1913 ist bis heute in Deutschland rechtsgültig, wird aber von der Fremdverwaltung Bundesrepublik Deutschland (BRD) bis heute nicht angewendet!
    1. Der seit 1925 durch Ausbürgerung aus Österreich staatlose Adolf Hitler geht nach Deutschland um im Auftrag seiner Finanziers (Banken) Reichskanzler zu werden.
      Hitlers nationalsozialistische NSDAP wird planmäßig mit enormen Geldmitteln des internationalen Bankenkartells aufgebaut. 1932 erhält Adolf Hitler wiederrechtlich durch Betrug die inländische Staatsangehörigkeit des deutschen Bundeslandes Braunschweig. (lt. RuStAG 1913)
      1933 wird Adolf Hitler nach einen knappen Wahlsieg der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (NSDAP) durch Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt.
      Sofort ab 1933 ermächtigt sich der staatlose Adolf Hitler selber und beseitigt die Heimat der Deutschen. (Notstand- und Ermächtigungsgesetze
    2. Erster Abschnitt.
      Allgemein Vorschriften.
      § 1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt."
      (Hinweis: unmittelbare Reichsangehörigkeit = Personal - Angehörigkeit der deutschen Schutzgebiete = KOLONIEEN!) Hinweis: Diese originale kaiserliche RuStAG von 1913 ist bis heute in Deutschland rechtsgültig, wird aber von der Fremdverwaltung Bundesrepublik Deutschland (BRD) bis heute nicht angewendet!
      Der seit 1925 durch Ausbürgerung aus Österreich staatlose Adolf Hitler geht nach Deutschland um im Auftrag seiner Finanziers (Banken) Reichskanzler zu werden.
      Hitlers nationalsozialistische NSDAP wird planmäßig mit enormen Geldmitteln des internationalen Bankenkartells aufgebaut.
      1932 erhält Adolf Hitler wiederrechtlich durch Betrug die inländische Staatsangehörigkeit des deutschen Bundeslandes Braunschweig. (lt. RuStAG 1913)
      1933 wird Adolf Hitler nach einen knappen Wahlsieg der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (NSDAP) durch Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt.
      Sofort ab 1933 ermächtigt sich der staatlose Adolf Hitler selber und beseitigt die Heimat der Deutschen. (Notstand- und Ermächtigungsgesetze)


      Ab 1933 bringt Adolf Hitler Deutschland mit zwei juristische Schritte staatsrechtlich in die Kolonie:
      1. 1933 erfolgt die Gleichschaltung der Länder (Bundesstaaten) zu großen Verwaltungsstrukturen. (Großkreise und Bezirke sog. *Gaue*)
        Beweis: gesetzliche Grundlagen: Staatsgrundgesetz Neues Staatsrecht von 1934- Ausgabe 1936, WRV 1919
      2. Am 5. Februar 1934 wird von Adolf Hitler und seiner Reichsregierung das Heimat- Staatsangehörigkeitsgesetz – die RuStAG vom 22. Juli 1913 einfach außer Kraft gesetzt und durch das StAG ersetzt.
        (Zwangsverordnung der sog. Deutschen Staatsangehörigkeit = Kunstbegriff für die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ = Personal- Angehörigkeit der deutschen Schutzgebiete = KOLONIEEN!)
        Die Deutschen verlieren Ihre Heimatangehörigkeit aus den einzelnen Bundesländern und erhalten stattdessen die Kolonieangehörigkeit aus den kaiserlichen Kolonien - die sog. *unmittelbare Reichsangehörigkeit*.
        Diese koloniale Reichsangehörigkeit wird zur Tarnung mit dem Begriff *DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT* im Staatsangehörigkeitsgesetz vom 05.02. 1934 definiert.
        Die Weimarer Reichverfassung (WRV) von 1919 wird ab 1934 von den Nazis durch ein neu geschaffenes Staatsgrundgesetz mit der Bezeichnung *Neues Staatsrecht* überlagert.
        Die Weimarer Verfassung ist seitdem bis heute weiter rechtsgültig, wird aber fortan nicht mehr angewendet.
        Deutschland wird als das Zentrum Europas durch die Verordnung der unmittelbaren Kolonieangehörigkeit *Deutsche Staatsangehörigkeit* und der Anwendung des kolonialen NS- Staatsgrundgesetzes *Neues Staatsrecht* selbst zur Kolonie.
        Der Heimatstaat der Deutschen- das sog. *Deutsche Reich* = Deutschland wird ab 1934 von der Gleichschaltungskolonie des 3. Reiches von Adolf Hitler überlagert.

          Ab 1933 bringt Adolf Hitler Deutschland mit zwei juristische Schritte staatsrechtlich in die Kolonie:
          1. 1933 erfolgt die Gleichschaltung der Länder (Bundesstaaten) zu großen Verwaltungsstrukturen. (Großkreise und Bezirke sog. *Gaue*)
            Beweis: gesetzliche Grundlagen: Staatsgrundgesetz Neues Staatsrecht von 1934- Ausgabe 1936, WRV 1919
          2. Am 5. Februar 1934 wird von Adolf Hitler und seiner Reichsregierung das Heimat- Staatsangehörigkeitsgesetz – die RuStAG vom 22. Juli 1913 einfach außer Kraft gesetzt und durch das StAG ersetzt.
            (Zwangsverordnung der sog. Deutschen Staatsangehörigkeit = Kunstbegriff für die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ = Personal- Angehörigkeit der deutschen Schutzgebiete = KOLONIEEN!)
            Die Deutschen verlieren Ihre Heimatangehörigkeit aus den einzelnen Bundesländern und erhalten stattdessen die Kolonieangehörigkeit aus den kaiserlichen Kolonien - die sog. *unmittelbare Reichsangehörigkeit*.
            Diese koloniale Reichsangehörigkeit wird zur Tarnung mit dem Begriff *DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT* im Staatsangehörigkeitsgesetz vom 05.02. 1934 definiert.
            Die Weimarer Reichverfassung (WRV) von 1919 wird ab 1934 von den Nazis durch ein neu geschaffenes Staatsgrundgesetz mit der Bezeichnung *Neues Staatsrecht* überlagert.
            Die Weimarer Verfassung ist seitdem bis heute weiter rechtsgültig, wird aber fortan nicht mehr angewendet.
            Deutschland wird als das Zentrum Europas durch die Verordnung der unmittelbaren Kolonieangehörigkeit *Deutsche Staatsangehörigkeit* und der Anwendung des kolonialen NS- Staatsgrundgesetzes *Neues Staatsrecht* selbst zur Kolonie.
            Der Heimatstaat der Deutschen- das sog. *Deutsche Reich* = Deutschland wird ab 1934 von der Gleichschaltungskolonie des 3. Reiches von Adolf Hitler überlagert.
          Beweise - gesetzliche Grundlagen: sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit im Gesetz Wiederruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit RGBL 28. Juli 1933,
          Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
          Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
          Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
          Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934, Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre["Nürnberger Gesetze"], 15. September 1935, und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935, Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146),
          Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar zum Reichsbürgergesetz (1936),
          Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938
          Amtsblatt für Schleswig Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1, Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945, Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959, Ausweisdokumente mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „deutsch“ von 1934- 1945
          Von 1940 - 1945 erfolgen in diversen Geheimtreffen der Naziführer auch die weiteren Vorbereitungen zum Ausbau des 3. Reiches zum 4. Reich über die späteren Projekte *Europäische Wirtschaftsgemeinschaft* (EWG) und daraus der *Europäischen Union* (EU).
          Dabei wurde auch eine neue Strategie einer Fortsetzung des 2. Weltkrieges mit anderen Mitteln erarbeitet, u. a. über einen globalen Wirtschaftskrieg mit regionalen bewaffneten Konflikten („Kalter Krieg“) mit dem Ziel eines römischen Weltreiches.
          (Neue Welt Ordnung der Faschisten)


          In der Nacht vom 8. und 9. Mai 1945 erfolgt – wie bereits erwähnt - nur die bedingungslose Kapitulation der militärischen Streitkräfte des 3. Reiches.
          Das 3. Reich von Adolf Hitler selber aber kapituliert völkerrechtlich nicht und wird staatsrechtlich bis heute weiter geführt.
          Das qualifizierte deutsche Dienstpersonal des 3. Reiches wurde insbesondere von den Westalliierten einfach übernommen.
          Es werden absichtlich keine Friedensverträge mit über 54 kriegsbeteiligten Nationen geschlossen.
          Die an die deutschen Nazi-Kolonie angeschlossene Republik Österreich wird aus dem Verband *Großdeutsches Reich* herausgelöst und die Österreicher erhalten ihre Heimatangehörigkeit vor 1938 – die Staatsangehörigkeit *Österreich* - zurück.
          Das sog. *Großdeutsche Reich* fällt mit diesen Akt zurück in den Stand der deutschen Nazi-Kolonie des 3. Reiches von 1937.


          Zeitraum 1945- 1949: In Deutschland erfolgt ab 1945 nur eine oberflächliche Scheinentnazifizierung, welche in der Realität nur die Umsetzung des Verbotes der nationalsozialistischen Organisationen und deren Symbole betraf.
          Die deutschen Faschisten haben also einfach den Uniformen entledigt und sind wieder in die Wirtschaft, Politik Justiz, Verwaltung, Militär, Geheimdienste zurückgekehrt. (SS Projekt - Walter Hallstein Plan, Kohle- und Stahlunion, Organisation Gehlen und weitere…)
          Der völkerrechtliche Staat „Deutsches Reich“ wird ununterbrochen verwaltungstechnisch bis 1949 unter alliierter Befehlsgewalt weitergeführt.
          Beweise - gesetzliche Grundlagen: Werner Daitz Denkschrift Europa 1940, Hitlers Flucht, Übergangsregierung Dönitz, Kriegsverbrechertribunal in Nürnberg mit dem erfolglosen IG- Farben Auschwitz Prozess,
          Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938, Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14. Juli 1945, amerikanische Regierungsanweisung IICG 1067 April 1945 vgl. Welt vom 4. Juli 1994
          Nürnberger Kriegsverbrechertribunal 1946: Keine maßgebliche Verurteilung der Hauptkriegsverbrecher des militärisch-industriellen Komplexes - IG-Farben und deren politischen Handlanger. Diese werden später zum Großteil von der westlichen Wirtschaft und Politik übernommen.
          1946 Einstellung der Reparationszahlungen an die UdSSR auf Weisung der USA.


          Transformationsphase 1 des 3. Reiches ab 1945: In dem Zusammenhang steht auch der Aufbau der Kohle- und Stahl-Union (EGKS) über die deutsche Wirtschaft.

          Die westalliierten Siegermachte wollten nicht die Verpflichtungen des 3. Reiches und auch von Deutschland übernehmen: Sie gaben daher die Gründung einer Treuhandverwaltung mit der Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) an die Deutschen in Auftrag.
          Die Sowjetunion war gezwungen nachzuziehen und gab die Gründung der Treuhandverwaltung „Deutsche Demokratische Republik“ (DDR) in Auftrag.
          Aus der westlichen Geschichtsschreibung: „Den Alliierten war bereits im Vorfeld bewusst, dass sie im Falle der militärischen Besetzung Deutschlands keine handlungsfähige Regierung (→ Regierung Dönitz) mehr antreffen würden. Man wollte eine Vorgehensweise finden, mit der Deutschland beziehungsweise das Deutsche Reich nicht abgeschafft oder annektiert, sondern in gemeinsamer Verantwortung der Siegermächte übernommen würde, ohne sich aber dessen finanzielle wie rechtliche Verpflichtungen als Rechtsnachfolger anzueignen. Die rechtstheoretischen Überlegungen für die zuletzt gefundene rechtliche Konstruktion gehen dabei auf Arbeiten Hans Kelsens wie auch des britischen Staatsrechtlers William Malkin zurück.[5]“
          Beweisquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bedingungslose_Kapitulation_der_Wehrmacht
          Berühmte, professionelle Staatsrechtler wie z. Bsp. Hans Kalsen (Harvard University) William Malkin waren maßgeblicher an der Beratung der Westmächte beteiligt.
          Alle Völker wurden von den hochintelligenten Faschisten getäuscht:
          Auch die vom Krieg schwer getroffenen Russen und die deutschen Antifaschisten hatten dabei keine Chance die staatsrechtlichen Hintergründe des globalen Machtspiels der sog. „Elite“ zu durchschauen.


          1949 erfolgen daraufhin jeweils die Gründungen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland– jeweils als deutsche Teilkolonien mit staatsrechtlicher Weiterführung der deutschen NAZI-KOLONIE durch Anwendung *Deutsche Staatsangehörigkeit* von Adolf Hitler – Glaubhaftmachung *deutsch*.
          Dazu erfolgt die weiterer inhaltliche Anwendung der verbotenen faschistischen Gleichschaltungsgesetze und Staatsgrundlagen aus dem nationalsozialistischen Staatsgrundgesetz *Neues Staatsrecht* von 1934.
          Die nicht souveräne BRD erhält von den Westalliierten das Bonner Militär- Grundgesetz verordnet.
          Dieses alliierte Militär- Grundgesetz bleibt trotz vieler Änderungen bis zum heutigen Tag in den wesentlichen Punkten (Besatzungsrecht) erhalten.
          Staatliche Elemente und Organe des besetzten Staates „Deutsches Reich“ werden aber von der BRD- Nazi Kolonie Verwaltung nach Bedarf übernommen und bis zur endgültigen Privatisierung (ab 1990) weitergeführt.
          Die nicht souveräne DDR erhielt ebenfalls ein Staatsgrundgesetz in der Verpackung einer „gesamtdeutschen“ Kolonie-Verfassung, welche über die Volksrat, später Volkskammer - des Zentralkomitees der SED am 7. Oktober 1949 verabschiedet wurde.
          Diese DDR- Verfassung = Staatsgrundgesetz wurde 1968 und 1974 verändert/ reformiert.
          Die Weimarer Reichsverfassung wurde wiederrum offiziell nicht annulliert, bleibt damit weiter rechtsgültig- ist aber in der DDR (SBZ) von der „Verfassung“ überlagert und nicht in Anwendung.
          In der Bundesrepublik Deutschland (westalliierte Besatzungszonen) wird die WRV vom alliierten Militär - Grundgesetz für die BRD überlagert.
          Die verbotenen faschistischen Staatsgesetze, Gleichschaltungsgesetze und Rechtsgrundlagen wie z. Bsp. die *Deutsche Staatsangehörigkeit* und deren Glaubhaftmachung *Deutsch* u. a. aus dem NS- Staatsgrundgesetz *Neues Staatsrecht* von 1934 und der Verordnung RGBI. I S. 85 vom 5.02.1934 bleiben in beiden deutschen Teilstaaten durchgehend illegal täuschend inhaltlich in Anwendung.


          Beweise – gesetzliche Grundlagen: Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
          Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
          Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
          Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934,
          Amtsblatt für Schleswig Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1,
          Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945, Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959,
          Ausweisdokumente der BRD und der DDR mit der nationalsozialistischen „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung *DEUTSCH“ von 1934 1949- 1990, IGH - Urteil: BRD Rechtsnachfolger der 3. Reiches, Art. 127,133 und 139 des Grundgesetz für die BRD
          Die DDR Verfassung wie auch das Bonner Grundgesetz waren in Wahrheit nur Besatzungskonstrukte, weil es
          1. bis heute keine völkerrechtliche Wiedervereinigung Deutschlands gibt
          2. die in der Kolonieangehörigkeit entmachteten deutschen Völker juristisch über kein reales Selbstbestimmungsrecht verfügen.
          3. Ab 1949 erfolgt der Auf- und Ausbau der westdeutschen Wirtschaft erfolgt aus den Kriegsgewinnen.
            Das sog. *Wirtschaftswunder* in der BRD und Europa basiert im Wesentlichen auf *Nazi- Geld & Nazi- Gold*.

          1. Im Jahr 1952 wird berühmte Stalin-Note zum fehlenden Friedensvertrag mit Deutschland wird von des Westmächten einfach ignoriert und von der Nazi-Kolonie *Bundesrepublik Deutschland* ohne völkerrechtliche Legitimation im Auftrag der Westmächte sogar offiziell abgelehnt.
             
          2. Im Jahr 1955 werden diese alliierten Treuhandverwaltungen BRD und DDR in eine Scheinsouveränität - einer vollständigen Selbstverwaltung - entlassen.
            Zitat aus den Schulungsprogramm der BRD- Organe: „Das Besatzungsrecht der vier alliierten Mächte ist mit Inkrafttreten des Grundgesetzes und spätestens mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Jahr 1990 aufgehoben worden.“
            Das entspricht so nicht der Rechtsrealität in Deutschland:
            Grundsatz: Eine doppelte Aufhebung gibt es nicht. Entweder es wurde was aufgehoben oder nicht.
            Die alliierten Vorbehalte bleiben bis heute aus folgenden Gründen bis heute in Deutschland weiterhin gültig:
            Fortgelten der alliierten Vorbehalte in Deutschland:
            Gregor Gysi (Die Linke) forderte zu Recht, doch endlich das Besatzungsstatut zu beenden.
            Herr Gysi hatte mit seinen Äußerungen Recht, obwohl durch das Bundesbereinigungsgesetz aus dem Jahre 2007 ein anderer Eindruck entstehen könnte.
            Der Name dieses Gesetzes lautet: „Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts"
            Das Besatzungsrecht wurde 1956 zwar für Deutschland, aber nicht die BRD aufgehoben.
            Die BRD ist nicht Deutschland, sondern nur teilidentisch mit Deutschland. (=Deutsches Reich)


          Die BRD ist bis heute nur eine Treuhandverwaltung der alliierten Westmächte mit Selbstverwaltungsstatus in Deutschland.
          Beweis: Paragraph 2 „Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts“ - wo die Gesetze zur Aufhebung des Besatzungsrechts aufgehoben werden.
          Demnach gilt ein bereinigtes Besatzungsrecht für die BRD. Aufgehoben wurden für die BRD lediglich gewisse Verwaltungs- und Rechtsvorschriften, die die deutschen Völker selbst, also die Besetzten in Deutschland betreffen.
          § 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht
          Es werden aufgehoben:
          1. das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),
          2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2),
          3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3)
          4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl. III 104-4).
          Die Aufhebung einer Aufhebung ist eine Wiedereinführung! Die Folgen werden denn auch in Paragraph drei deutlich:
          § 3 Folgen der Aufhebung
          Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort.
          Durch die Aufhebung werden weder frühere Rechtszustände wiederhergestellt noch Wiederaufnahme-, Rücknahme- oder Widerrufstatbestände begründet.
          Tatbestandliche Voraussetzungen von Besatzungsrecht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht erfüllt worden sind, können nicht mehr erfüllt werden.
          Aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Tatbestände und Rechtsverhältnisse anwendbar, die während der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren oder entstanden sind.
          Die Aufhebung von Besatzungsrecht lässt Verweisungen hierauf unberührt.


          Beweise: Artikel 120 Grundgesetz FÜR die BRD
          Artikel 120 Grundgesetz FÜR die BRD: Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten
          "(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. ..."
          Artikel 139 Grundgesetz FÜR die BRD:
          Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften aus *SHAEF – SMAD
          „Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“

          Beweise: http://www.gesetze-im-internet.de/besatzrberg/



          1. Der Artikel 79 Grundgesetz für die BRD legt die Unveränderlichkeit des alliierten Besatzungsrechts in Deutschland fest:
          2. Grundgesetz
          3. VII. Die Gesetzgebung des Bundes (Art. 70 - 82)
          4. Art. 79
          5. Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluss und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
          6. Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
          7. Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
            1990 wurde die DDR von der BRD unter § Täuschung im Rechtsverkehr ohne Referendum annektiert.
            Das Gesamtkonstrukt BRD bleibt bis zum heutigen Tag weiterhin nicht identisch mit den völkerrechtlichen und alliierten Vorgaben zu Deutschland vor 1937.
            Weiterhin hält die BRD ist RuStAG vom 22. Juli 1913 - Heimatangehörigkeit der Deutschen Völker bis heute außer außer Kraft gesetzt.
            Die BRD wendet weiter inhaltlich die Verordnung über die „Deutsche Staatsangehörigkeit“ vom 5. Februar 1934 im heutigen Staatsangehörigkeitsgesetz (STAG) unter Täuschung im Rechtsverkehr illegal in Deutschland an.
          Der Artikel 79 Grundgesetz für die BRD legt die Unveränderlichkeit des alliierten Besatzungsrechts in Deutschland fest:Grundgesetz
          VII. Die Gesetzgebung des Bundes (Art. 70 - 82)
          Art. 79
          1. Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich Ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluss und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
          2. Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
          3. Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
          1990 wurde die DDR von der BRD unter Täuschung im Rechtsverkehr ohne Referendum annektiert.
          Das Gesamtkonstrukt BRD bleibt bis zum heutigen Tag weiterhin nicht identisch mit den völkerrechtlichen und alliierten Vorgaben zu Deutschland vor 1937.
          Weiterhin hält die BRD das RuStAG vom 22. Juli 1913 - Heimatangehörigkeit der Deutschen Völker bis heute außer Kraft gesetzt.
          Die BRD wendet weiter inhaltlich die Verordnung über die Deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 im heutigen Staatsangehörigkeitsgesetz (STAG) unter Täuschung im Rechtsverkehr illegal in Deutschland an.


          Beweise – gesetzliche Grundlagen: Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
          Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
          Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
          Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und
          Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934,
          Amtsblatt für Schleswig Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1,
          Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945,
          Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959,
          Ausweisdokumente der BRD mit der nationalsozialistischen „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung *deutsch/DEUTSCH* von 1934 bis zum heutigen Tag,
          IGH - Urteil: BRD Rechtsnachfolger der 3. Reiches, Art. 127,133 und 139 des Grundgesetz für die BRD

          Verweis Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 5.2. 1934 (z.Zt. verfälscht 22.07.1913) Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959,
          Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864- 08.12.2010
          - dazu das Unionsrecht: unmittelbare Unionsangehörigkeit = Mitgliedschaftsverhältnis - Nichtstaatsangehörigkeit und Welt - Bürgerschaft – u. a. Grundlagenwerk *Der Unionsbürger* von
          Christoph Schönberger

          Gregor Gysi sagte richtigerweise: „Das Besatzungsrecht wurde 1955 formal aufgehoben.“ (für Deutschland)
          Hinweis: Das Synonym des Begriffs „formal“ lautet: nur der Form nach [vorhanden], ohne eigentliche Entsprechung in der Wirklichkeit.
          Dr. Wolfgang Schäuble stellte zu Recht fest: „Die Kritiker, die meinen, man müsse eine Konkurrenz zwischen allen Politikbereichen haben, die gehen ja in Wahrheit von dem Regelungsmonopol des Nationalstaates aus. Das war die alte Ordnung, die dem Völkerrecht noch zugrunde liegt, mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist, spätestens seit den zwei Weltkriegen in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts. Und wir in Deutschland sind seit dem 8.Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.”
          Beweis: Rede Wolfgang Schäuble, CDU, auf dem European Banking Congress ECB, 18-20.11.2011, in Frankfurt am Main


          Beweis Geheimverträge - Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach von einer angeblichen Verbalnote bzgl. Souveränität von Deutschland. Die Spähaffäre hat zu Tage gefördert, dass es noch alte Sonderabkommen mit drei ehemaligen Besatzungsmächten gab. Diese wurden nun beendet, wie Kanzlerin Angela Merkel berichtet. …. Als die Kanzlerin am Mittwoch bei „StZ im Gespräch“ in Stuttgart nach dieser Thematik gefragt wurde, sprach sie davon, dass mit Zwei-Plus-Vier „eigentlich“ die Souveränität hergestellt worden sei. Aber im Zuge der Enthüllungen des Amerikaners Edward Snowden über die Spitzelaktivitäten Washingtons und Londons auf deutschem Boden „haben wir jetzt festgestellt“, dass es da noch spezielle Absprachen mit Briten, Amerikanern und Franzosen gab. Auf Deutsch: dass es mit der deutschen Souveränität doch nicht so weit her war…Sonderrechte zum Schutz der Streitkräfte…Allerdings bemühte sich die Bundesregierung angesichts der öffentlichen Empörung über die vermutete Bespitzelung durch britische und amerikanische Dienste um eine schnelle Flurbereinigung. „Wir haben jetzt die ganzen Diskussionen um die Zusammenarbeit der Dienste genutzt, um diese alten 68er-Vereinbarungen mit Frankreich, Großbritannien und den USA zu beenden“, sagte die Kanzlerin der Stuttgarter Zeitung. „Ganz formell durch Verbalnoten-Austausch.“ Nach Angaben des Auswärtigen Amtes tauschten die vier betroffenen Außenministerien entsprechende Schreiben aus – ganz wie früher durch persönliche Übergabe der Schriftstücke. Am 2. August sei mit den Briten und Amerikanern, am 6. August mit den Franzosen der Notenaustausch erfolgt, der die alten Vereinbarungen „in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst“ habe.
          „Ich glaube, damit haben wir eigentlich das Problem gelöst“, sagte Merkel in Stuttgart. „Damit ist auch in diesem letzten Bereich unsere Souveränität hergestellt.“
          In Treu und Glauben? Mit einem vermeintlichen Verbalnoten- Austausch ist so ein völkerrechtlicher Vorgang nicht rechtskräftig möglich.
          Auch angesichts der gesetzlichen Tatsachen sagt auch hier Bundeskanzlerin offenkundig nicht die Wahrheit.
          Beweis: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.voelkerrecht-kanzlerin-merkel-deutschland-ist-jetzt-souveraen.375e66bf-ec6a-4092-b031-b62889d88688.html


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