Ursache und die Generallösung zur Befreiung der Welt aus dem faschistischen Koloniesystem und zur Wiederherstellung des Weltfriedens
-Offenkundige Tatsachen bedürfen keines weiteren Beweises mehr-
Wir teilen Ihnen hiermit im Rahmen der freien Kunst existenziell entscheidende, lebenswichtige Informationen auf Grund von unzähligen beweiskräftigen Dokumenten und Tatsachenschilderungen von Zeitzeugen und Historikern mit, welche Sie im eigenen Interesse unbedingt sorgfältig studieren sollten.
Können sich folgende Tatsachen, Zusammenhänge und Abläufe so wirklich zugetragen haben?
Die Hauptursache für den fehlenden Weltfrieden und die gezielt weltweite Zerstörung der nationalen Ordnungssysteme scheint bis zum heutigen Tag die ungelöste sogenannte „Deutsche Frage“ zu sein.
Dazu ein Leitsatz aus der Logik:
Solange das germanische Stammesgebiet in Zentraleuropa mit den Bezeichnungen Germanien, Germany, Deutschland, Bundesrepublik Deutschland und das sog. originäre Völkerrechtsubjekt, völkerrechtliche Vollstaat mit der Bezeichnung „Deutsches Reich“ - nicht souverän und weiter nur ein offenbar fremd bestimmtes Gebiet ist, bleibt die gesamte Menschheit in einem nicht beendeten (Zweiten) Weltkrieg gefangen.
Genau wegen dieser Ursache können offensichtlich die vielen nationalen und internationalen Probleme weder geklärt noch abgeholfen/ geheilt werden.
Ausgangslage nach bisherigen Informationsstand auf Grundlage beweiskräftiger Dokumenten und Tatsachenberichte:
Vorab eine kurze Zusammenfassung der Ereignisse:
Die drei Transformationsphasen des Staatenbundes Deutschen Reich
Phase 1
sogenanntes (sog.) „Deutsches Kaiserreich“ 1871 – 1918 (Bündnis der Bundesstaaten mit der Bundesstaatsangehörigkeit BuStAG 1. Juni 1870 und RuStAG 22. Juli 1913)
sog. Erster Weltkrieg 28. Juli 1914 – bis 11. November 1918 mit Kriegslisten Sieg der Entente- Alliierte
Phase 2
sog. „Weimarer Republik“ 1919- 1933 (Weimarer Reichsverfassung (WRV) 1919, Einführung der Länder, Auflösung der Bundesstaaten und deren Bundesstaatsangehörigkeiten, Beginn der Privatisierung)
Phase 3
sog. „Drittes Reich“ 1933- bis heute… (1933 Gleichschaltung der Länder, STAG 02. Februar 1934 Zwangsverordnung der Deutschen Staatsangehörigkeit – Glaubhaftmachung „DEUTSCH“) - Kolonieangehörigkeit R = STAG, NS- Staatsgrundgesetz „Neues Staatsrecht“, WRV bleibt bestehen)
Sog. Zweiter Weltkrieg 01. September 1939 bis zum heutigen Tag
23. MAI 1945:
Völkerrechtswidrige Verhaftung der letzten Reichsregierung des Deutschen Reiches unter Karl Dönitz:
Die Alliierte Siegermächte lösen NICHT das Deutsche Reich auf- der Staat Deutsches Reich besteht bis zum heutigen Tag auf dem Stammesgebiet der deutschen Völker weiter.
1949 bis zum heutigen Tag:
Im alliierten Auftrag Errichtung einer staatsfragmentarischen Treuhandverwaltung „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) für das Deutsche Reich auf dem Staatsgebiet des Deutsches Reiches (Grundgesetz für die BRD und Einführung der Länder nach Besatzungsvorgaben der Alliierten, Weiterverwaltung der Deutschen Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ von 1934)
Ab 1990 Auflösung Staatsfragment BRD, Neuanmeldung bei der UNO mit der Wortmarke „Deutschland“ - Handelsmarke „Germany“ mit Vollprivatisierung der deutschen Verwaltung zu privat-kommerzielle Firmen.
Fusion mit dem privaten Interessenskartell „Europäische Union“. (Artikel 23 Grundgesetz)
Völkerrechtswidrige kriminelle Akte der Jahre 1990 und 1991 gewährleisteten das Weiterbestehen der BRD- Treuhandverwaltung.
Der 2+4-Vertrag war lediglich ein Vertrag zwischen den Alliierten und deren Verwaltung, das heißt den Besatzungsorganen für das besetzte Gebiet.
Zitat Konrad Adenauer: “Wir haben keinen Staat zu errichten… Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes, wir haben den Auftrag von den Alliierten.”
Ein Vertreter Deutschlands oder des Deutsches Reichs war nicht Verhandlungspartner.
Verträge zu Lasten Dritter sind rechts- und sittenwidrig und deshalb nicht legitimiert.
Das Deutsche Reich änderte sich zwar staatsrechtlich und hinsichtlich seiner räumlichen Ausdehnung aber blieb immer dasselbe Völker Rechtssubjekt völkerrechtliche Vereinigung Deutsches Reich.
Folglich kann die notwendige Befreiung des Deutschen Heimatreiches aus der BRD- Treuhandverwaltung nur unter Beachtung der Widerherstellung der am 23. Mai 1945 verlorenen Handlungsfähigkeit des deutschen Reiches erfolgen.
Gesellschaftlich geschichtshistorischer Ablauf in Deutschland und Europa ab 1870
Alles begann mit einer Reihe von (Kriegs-)listen:Nachdem Adolf Hitler am 30. April 1945 verschwand, übernahm der testamentarisch zum Reichspräsidenten und Oberbefehlshaber der deutschen Wehrmacht bestimmte Karl Dönitz die Befehlsgewalt und Rechtsnachfolge von Adolf Hitler.
Es wurde neben den vorherigen militärischen Teilkapitulationen in Italien, Nordwestdeutschland, Dänemark und Niederlande, Süddeutschland durch eine Gesamtkapitulation der militärischen Streitkräfte gegenüber des Westalliierten Streitkräften in Reims durch den Chef des Wehrmachtführungsstabes Generaloberst Jodl unterzeichnet.
Dies geschah am 7. Mai in der Zeit von 2:39 bis 2:41 Uhr.
Die bedingungslose Kapitulation der militärischen Streitkräfte trat (für die Westfront) am 8. Mai um 23:01 Uhr in Kraft.
Dönitz Unterhändler versuchten zuvor mit den Westalliierten Streitkräften einen Separatfrieden auszuhandeln und für einen direkten Kampf gegen die Sowjetunion zu gewinnen.
An der Ostfront wurden alle Kräfte gegen die Rote Armee geworfen und intensiv weiter gekämpft.
Auf Grund dieser Situation, den Einwänden auf sowjetischer Seite und weil diese rein militärische Kapitulation lediglich nur von den „Chef des Wehrmachtführungsstabes“ Alfred Jodl, aber nicht von den Oberbefehlshabern der einzelnen Teilstreitkräfte der deutschen Wehrmacht unterzeichnet werden konnte, wurde anschließend ein weiteres Dokument vorbereitet, das die Ratifizierung dieser Kapitulation durch das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) sowie die Oberbefehlshaber von Heer, Luftwaffe und Kriegsmarine vorsah.
Dies geschah durch Unterzeichnung und Ratifizierung einer weiteren Kapitulationserklärung am 9. Mai um 0:16 Uhr im Offizierskasino der Heerespionierschule in Berlin-Karlshorst durch Generalfeldmarschall Keitel für das OKW und das Heer, Generaladmiral von Friedeburg für die Kriegsmarine und Generaloberst Stumpff für die Luftwaffe (als Vertreter des Oberbefehlshabers Generalfeldmarschall von Greim), alle drei angeblich bevollmächtigt durch Karl Dönitz.
Für das SHAEF unterzeichnete Marschall Tedder, für das sowjetische Oberkommando SMAD Marschall Schukow.
Als Zeugen unterschrieben der französische General Lattre de Tassigny sowie US-General Spaatz.
Da dies erst am 9. Mai um 0:16 Uhr geschah, der Kampf bis dahin fortgeführt und der alliierten Sowjetunion die Kapitulation erst nach diesem Akt bekanntgegeben wurde, erfolgte das offizielle Inkrafttreten der Kapitulation der militärischen Streitkräfte des 3. Reiches erst am 9. Mai 1945.
Eine immer wieder behauptete rückwirkende Bestandskraft gab es in der Realität offenbar nicht.
Ergebnis: Die verbündete Sowjetunion wurde mit einem vertraglichen Verwirrspiel scheinbar absichtlich getäuscht.
Es erfolgte lediglich nur eine bedingungslose Kapitulation der deutschen Streitkräfte durch General Keitel (Heer), General Friedeburg (Marine) und General Stumpf (Luftwaffe).
Es erfolgte keine Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde durch den von Adolf Hitler zum Nachfolger ernannten Reichspräsidenten Karl Dönitz oder zumindest dessen Reichsaußenminister Lutz Schwerin von Krosigk.
Zum Vergleich kapitulierte das mit dem Deutschen Reich verbündete Japan durch seine Regierung - den Außenminister Mamoru Shigemitsu im Auftrag des Kaisers Tennō Hirohito und den militärischen Oberbefehlshabern der Streitkräfte völkerrechtlich korrekt.
Selbst die westliche Geschichtsschreibung gibt zu: "Diese bedingungslose Kapitulation der deutschen Streitkräfte trat am 8. Mai 1945 in Kraft, was auch im Reichssender Flensburg durch Karl Dönitz’ Ansprache bekräftigt wurde. Die Wehrmacht zog an diesem Tag endgültig aus Dänemark in Richtung Schleswig-Holstein ab."Beweisquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Regierung_D%C3%B6nitz
Darum kämpften deutsche Verbände wie die 8. Armee noch Tage weiter gegen sowjetische Truppen, vor allem in dem Bestreben, Militärverbände, kriegswichtige Güter aller Art, Fachpersonal, Wert- und Kunstgegenstände noch in die Westgebiete zu transportieren und sich militärisch nicht gegenüber der Roten Armee zu ergeben.
Reichspräsident Karl Dönitz bleibt außerdem mit seiner Reichsregierung bis zum 23. Mai 1945 in Flensburg aktiv.
Selbst die westliche Geschichtsschreibung bestätigt das eindeutig: „Nachdem in der Nacht vom 8. auf den 9. Mai Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel kurz nach Mitternacht die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht und aller Teilstreitkräfte in Berlin-Karlshorst ratifiziert hatte, verlas Klaus Kahlenberg am 9. Mai um 20:03 Uhr den letzten Wehrmachtbericht: „Seit Mitternacht schweigen nun an allen Fronten die Waffen.“Beweisquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Regierung_D%C3%B6nitz
Das Deutsche Reich mit der umgangssprachlichen Bezeichnung „Drittes Reich“ selbst kapitulierte nicht, bleibt daher bestehen und soll bis heute von der Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland im Auftrag der alliierten Siegermächte und der Privatbanken verwaltet werden.
Alle weiteren Nachfolger der deutschen Nazi-Kolonie von Adolf Hitler ignorierten diese Tatsache. Gehört dies eventuell zu einem Weltherrschaftsplan der Faschisten „Barbarossa 2“?
Beweis: Haager Landkriegsordnung HLKO Art. 24 "Kriegslisten …sind erlaubt" (nicht nur bei militärischen Belagerungen und Beschießungen!)
1945 wurden bis zum heutigen Tag mit dem Hauptkriegsgegner Deutschland keine Friedensverträge mit über 54 kriegsbeteiligten Nationen geschlossen.
Der 2. Weltkrieg wurde damit (inoffiziell) bis zum heutigen Tag vertraglich völkerrechtlich nicht beendet.
Der mit dem Deutschen Reich verbündete Kriegsgegner Japan schloss am 8. September 1951 mit 47 Ländern den Friedensvertrag von San Francisco.
Wichtige Nicht-Unterzeichner waren die Republik China auf Taiwan (Friedensvertrag erst 1952), die Volksrepublik China (Friedensvertrag erst 1978) und die Sowjetunion- Russland (Friedensverhandlungen waren immer wieder am sog. „Kurilen Konflikt“ gescheitert).
In der Charta der Vereinten Nationen vom 24. Oktober 1945 wurde eine Japan und Deutschland betreffende Feindstaatenklausel eingefügt.

- Trotzdem trat Japan bereits 1956 der UNO bei, weil Japan offenbar als Verbündeter der USA gegen die Volksrepublik China und die Sowjetunion in Ostasien gebraucht wurde.
- Werden Friedensverträge bis heute vorsätzlich verhindert, um zum Beispiel über einen strategisch kombinierten Wirtschaftskrieg die gesamte Welt zu erobern?
- Die gesamte internationale Weltgemeinschaft befindet sich daher bis zum heutigen Tag scheinbar in einen dauerhaften Kriegszustand mit Waffenstillstandbedingungen – kalter Krieg mit lokal begrenzten heißen bewaffneten Auseinandersetzungen.
Auch der weltweit gesteuerte Terrorismus scheint hier seine Ursache zu haben. - Gemäß der Haager Landkriegsordnung werden daher bis heute ständig Kriegslisten angewendet.
- Beweis Haager Landkriegsordnung (HLKO) Artikel 24: *…Kriegslisten sind…erlaubt!*
- Plan Barbarossa 2
Bis 1993 wurden dazu vor allem offene, militärische Interventionen und lokale Kriege durchgeführt.
Ab 1993 wird die Strategie geändert: Seitdem erfolgen inszenierte Umstürze bestehender Ordnungssysteme über „Revolutionsagenturen“, militärische Operationen über 5. Kolonnen, private Söldnerarmeen wie aktuell in Afrika, der arabische Raum wie z. B. Syrien, Irak, Jemen, Vorderasien wie Afghanistan, Pakistan, Tibet, China, Korea, Venezuela, auf dem Balkan, Baltikum und in der Ukraine/ Donbass.
Speziell die Ukraine und das Baltikum dienen wie schon 1941 als strategische Brückenköpfe/ Aufmarschbasis zum optional geplanten Generalangriff der Faschisten auf Rußland und China, wenn eine wirtschaftliche Übernahme und Beseitigung der Staaten nicht erfolgreich ist.
Dasselbe wird aktuell mit Afghanistan, Pakistan, Syrien, Irak, Serbien, Transnistrien praktiziert.
Russland und China werden schrittweise strategisch eingekreist.
Die Faschisten planen vermutlich in einer Endphase einen kombinierten Generalangriff aus allen Richtungen gegen Russland und China, um auch diese selbstbewußten Nationen und deren Völker endgültig zu versklaven und zu vernichten.
Die erfolgreich bewährte Hauptwaffe der Faschisten aber bleibt vorerst die Eroberung über deren Wirtschaft.
Die Neue Welt Ordnung der Faschisten sieht keine eigenständigen Menschen, Völkerstämme und deren Staaten vor, sondern nur den willenlosen Funktionshäftlinge in einer weltweiten Gleichschaltungskolonie der New World Order. - Beweis: *Faschismus bedeutet die Verschmelzung von Politik und der Wirtschaft und stammt ursprünglich aus dem alten Rom, wo der Faschismus eine Blütezeit erlebte.
Die Begrifflichkeit leitet sich selbst aus dem Bund – Fascio - lateinischen Fasces ab.
Rutenbündel waren Machtsymbole zu Zeiten des Römischen Reiches, die die Liktoren vor den höchsten römischen Beamten, den Konsuln, Prätoren und Diktatoren, hertrugen. Heute werden die römischen Symbole durch die Nachfolgersysteme wie England, Frankreich, USA weiter verwendet - Fasst die gesamte Welt befindet sich heute offenkundig in einer Banken-Kolonie von zu Firmenkartellen privatisierten, gegenseitig unterschiedlich abhängigen Staaten.
Diese Welt-Kolonie wurde zielgerichtet über lange Zeiträume entwickelt und perfektioniert.
Der ungeschriebene Kolonialherr scheint das internationale Bankenkartell mit den Hauptstandorten *City of London*, Washington D.C.; Par-is und der Schweiz zu sein. - Beweis: internationale Firmenregister wie www.upik.de, Dumrath & Fassnacht, Hoppenstedt Firmendatenbank und weitere.
- Ursache – historische Cronologie nach bisherigen Informationsstand auf Grundlage beweiskräftiger Dokumenten und Tatsachenberichte:
- Bis 1919 wurde das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 in Deutschland staatsrechtlich angewendet.
Vorgänger war das Bundesstaatsangehörigkeitsgesetz (BuStAG ) von 21. Juli 1870.
Die BuStAG von 1870 und der Nachfolger RuStAG 1913 legen die Heimatangehörigkeit der deutschen Völker (germanischen Stämme) in Deutschland detailliert fest.
(Preußen, Anhalt, Sachsen, Baden, Braunschweig, Mecklenburg- Schwerin, Mecklenburg- Strelitz, Thüringen, Oldenburg, Hessen, Bayern, Lippe, Oldenburg, Württemberg, Freie und Hansestadt Hamburg, Freie und Hansestadt Lübeck, Freie und Hansestadt Bremen, Waldeck, Schaumburg- Lippe)
Reichsgesetzes vom 22. April 1871 (RGBl. S. 87) Reichsgesetz vom 20. Dezember 1875 (RGBl. S. 324)Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. August 1896 (RGBl. S. 604)
Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen, verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrates und des Reichstages, was folgt:
§ 1. Die Bundesangehörigkeit wird durch die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate erworben und erlischt mit deren Verlust.
Angehörige des Großherzogthums Hessen besitzen die Bundesangehörigkeit nur dann, wenn sie in den zum Bunde gehörigen Theilen des Großherzogthums heimathsberechtigt sind."
Beweis RuStAG 1913:
Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.
"Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
Erster Abschnitt.
Allgemein Vorschriften.
§ 1. Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt." (Hinweis: „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ = Personal - Angehörigkeit der deutschen Schutzgebiete = KOLONIEEN!)
Ab 1919 Auflösung der Bundesstaaten mit folglichen Wegfall der Bundesstaatsangehörigkeit. Einführung der Länder und fiktiven Landesangehörigkeit ohne die rechtlich- gesetzliche Basis der bis heute rechtsgültigen RuStAG von 1913.
Hinweis: Diese originale kaiserliche RuStAG von 1913 ist bis heute in Deutschland rechtsgültig, wird aber von der „Fremdverwaltung“ Bundesrepublik Deutschland (BRD) bis heute nicht angewendet!

- Bis 1919 wurde das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) vom 22. Juli 1913 in Deutschland staatsrechtlich angewendet.
- Der seit 1925 durch Ausbürgerung aus Österreich staatlose Adolf Hitler geht nach Deutschland um im Auftrag seiner Finanziers (Bank of England, Dellbrück- Schickler Bank, Suisse Bank ) Reichskanzler zu werden.
Hitlers nationalsozialistische NSDAP wird planmäßig mit enormen Geldmitteln des internationalen Bankenkartells aufgebaut. (Delbrück- Schickler Bank, City of London und weitere)
1932 erhält Adolf Hitler wiederrechtlich durch Betrug die imaginäre inländische Staatsangehörigkeit eines imaginären Bundeslandes Braunschweig. (Existiert nicht in der RuStaG vom 22. Juli 1913)
1933 wird Adolf Hitler nach einem knappen Wahlsieg der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (NSDAP) durch Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt.
Sofort ab 1933 ermächtigt sich der staatlose Adolf Hitler selber und beseitigt den rechtlichen Heimatstatus der Deutschen. (Notstand- und Ermächtigungsgesetze)
Ab 1933 bringt Adolf Hitler das damalige Deutsche Reich mit zwei juristische Schritte staatsrechtlich in einen Koloniestatus:
- 1933 erfolgt die Gleichschaltung der imaginären Länder der sog. „Weimarer Republik“ zu großen Verwaltungsstrukturen. (Großkreise und Bezirke sog. *Gaue*)
Beweis: gesetzliche Grundlagen: Staatsgrundgesetz Neues Staatsrecht von 1934- Ausgabe 1936, WRV 1919 - Am 5. Februar 1934 wird von Adolf Hitler und seiner Reichsregierung das Heimat- Staatsangehörigkeitsgesetz – die RuStAG vom 22. Juli 1913 einfach außer Kraft gesetzt und durch das StAG ersetzt.
(Zwangsverordnung der sog. Deutschen Staatsangehörigkeit = Kunstbegriff für die „unmittelbare Reichsangehörigkeit“ = Personal- Angehörigkeit der deutschen Schutzgebiete = KOLONIEEN!)
Die Deutschen verlieren Ihre Heimatangehörigkeit aus den einzelnen Bundesländern und erhalten stattdessen die Kolonieangehörigkeit aus den kaiserlichen Kolonien - die sog. *unmittelbare Reichsangehörigkeit*.
Diese koloniale Reichsangehörigkeit wird zur Tarnung mit dem Begriff *DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT* im Staatsangehörigkeitsgesetz vom 05.02. 1934 definiert.
Die Weimarer Reichverfassung (WRV) von 1919 wird ab 1934 von den Nazis durch ein neu geschaffenes Staatsgrundgesetz mit der Bezeichnung *Neues Staatsrecht* überlagert.
Die Weimarer Verfassung ist seitdem bis heute weiter rechtsgültig, wird aber fortan nicht mehr angewendet.
Deutschland wird als das Zentrum Europas durch die Verordnung der unmittelbaren Kolonieangehörigkeit *Deutsche Staatsangehörigkeit* und der Anwendung des kolonialen NS- Staatsgrundgesetzes *Neues Staatsrecht* selbst zur Kolonie.
Der Heimatstaat der Deutschen- das sog. *Deutsche Reich* = Deutschland wird ab 1934 in die Gleichschaltungskolonie des sog. „Dritten Reiches“ von Adolf Hitler transformiert.
Beweise - gesetzliche Grundlagen: sprachliche Einführung der deutschen Staatsangehörigkeit im Gesetz Wiederruf von Einbürgerungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit RGBL 28. Juli 1933,
Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934, Reichsbürgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre["Nürnberger Gesetze"], 15. September 1935, und die beiden ersten Ausführungsbestimmungen, 14. November 1935, Reichsbürgergesetz (RBG) vom 15. September 1935 (RGBl. I S. 1146),
Wilhelm Stuckart, Hans Globke: Kommentar zum Reichsbürgergesetz (1936),
Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938
Amtsblatt für Schleswig Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1, Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945, Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959, Ausweisdokumente mit der „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung „deutsch“ von 1934- 1945


- Von 1940 - 1945 erfolgen in diversen Geheimtreffen der Naziführer auch die weiteren Vorbereitungen zum Ausbau deren Dritten Reiches zu einem sog. „vierten Reich“ über die späteren Projekte „Kohle und Stahl-Union – „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ (EWG) und daraus die „Europäischen Union“ (EU).
Dabei wurde auch eine neue Strategie einer Fortsetzung des 2. Weltkrieges mit anderen Mitteln erarbeitet, u. a. über einen globalen Wirtschaftskrieg mit regionalen bewaffneten Konflikten („Kalter Krieg“) mit dem Ziel eines neuen allumfassenden römischen Weltreiches. (Neue Welt Ordnung- New World Order)
- 1933 erfolgt die Gleichschaltung der imaginären Länder der sog. „Weimarer Republik“ zu großen Verwaltungsstrukturen. (Großkreise und Bezirke sog. *Gaue*)
- In der Nacht vom 8. und 9. Mai 1945 erfolgt nur die bedingungslose Kapitulation der militärischen Streitkräfte des Deutschen Reiches.
Das sog. Deutsche Reich selber aber kapituliert völkerrechtlich nicht und wird anscheinend bis heute durch die Treuhand-BRD weiter verwaltet.
Das qualifizierte deutsche Dienstpersonal des sog. „Dritten Reiches“ wurde insbesondere von den Westalliierten einfach übernommen. Es werden absichtlich keine Friedensverträge mit über 54 kriegsbeteiligten Nationen geschlossen.
Die an die deutschen Nazi-Kolonie angeschlossene Republik Österreich wird aus dem Verband *Großdeutsches Reich* herausgelöst und die Österreicher erhalten ihre Heimatangehörigkeit vor 1938 – die Staatsangehörigkeit *Österreich* - zurück.
Das sog. *Großdeutsche Reich* fällt mit diesen Akt zurück in den Stand der deutschen Nazi-Kolonie des Deutschen Reiches von 1937.
Haager Landkriegsordnung - HLKO Artikel 24: „Kriegslisten sind erlaubt!“
Historischer Rückblick:
Deutschland (das Deutsche Reich) hatte bis 1945 drei Regierungszeiten.
Das 1. Deutsche Reich wurde 1871 gegründet und war eine konstitutionelle Monarchie, mit einem demokratisch gewählten Parlament. Die Macht hatte jedoch der Kaiser und der von ihm ernannte Reichskanzler.
Otto von Bismarck war der 1. Reichskanzler. Die1870 gesetzlich erlassene Staatsverfassung nannte sich Reichsverfassung 1871 und definierte das Staatsgebiet aus dem jetzigen Bundesgebiet, Elsass-Lothringen, Pommern, Schlesien, Posen, Ost-und Westpreussen. Nach dem ersten Weltkrieg verlor das Deutsche Volk die besetzten Gebiete Elsass-Lothringen (an Frankreich) und östliche Gebiete Preussens (heute Polen).
Es entstand in Fortsetzung des Deutschen Reiches 1918 die Weimarer Republik als das sog. 2. Reich. Es war die erste demokratisch parlamentarische Republik.
Die parlamentarisch beschlossene Weimarer Reichsverfassung (WRV) löste das kaiserliche Verfassungsgesetz von 1871 ab und legitimierte das Versailler Friedensdiktat, welches Adolf Hitler den Weg ebnete.
Mit der Machtergreifung Hitlers zum Reichskanzler am 30.Januar 1933 wurde das Deutsche Heimatreich der Weimarer Republik durch die nationalsozialistische Gleichschaltungskolonie des 3. Reiches überlagert.
Die bis heute rechtsgültige Weimarer Reichsverfassung wurde ab 1934 durch das NS- Staatsgrundgesetz *Neues Staatsrecht* überlagert.
Mit dem sog. *Polenfeldzug* 1939 löste Adolf Hitler inszeniert den zweiten Weltkrieg aus...
Die militärische Teil-Kapitulation von 1945
Wurde der sogenannte 2. Weltkrieg bis zum heutigen Tag tatsächlich nicht beendet?
Es begann offenbar alles mit einer Reihe von Kriegslisten:
Nachdem Adolf Hitler am 30. April 1945 verschwand, übernahm der testamentarisch zum Reichspräsidenten und Oberbefehlshaber der deutschen Wehrmacht bestimmte Karl Dönitz die Befehlsgewalt und Rechtsnachfolge von Hitler.
Es wurde neben den vorherigen militärischen Teilkapitulationen in Italien, Nordwestdeutschland, Dänemark und Niederlande, Süddeutschland durch eine Gesamtkapitulation der militärischen Streitkräfte gegenüber des Westalliierten Streitkräften in Reims durch den Chef des Wehrmachtführungsstabes Generaloberst Jodl unterzeichnet.
Dies geschah am 7. Mai 1945 in der Zeit von 2:39 bis 2:41 Uhr.
Die bedingungslose Kapitulation der militärischen Streitkräfte trat (für die Westfront) am 8. Mai 1945 um 23:01 Uhr in Kraft.
Dönitz Unterhändler versuchten zuvor mit den westalliierten Streitkräften einen Separatfrieden auszuhandeln und für einen direkten Kampf gegen die Sowjetunion zu gewinnen.
An der Ostfront wurden alle verfügbaren Kräfte gegen die sog. “Rote Armee” geworfen und intensiv weiter gekämpft.
Auf Grund dieser Situation, den Einwänden auf sowjetischer Seite und weil diese rein militärische Kapitulation lediglich nur von den „Chef des Wehrmachtführungsstabes“ Alfred Jodl, aber nicht von den Oberbefehlshabern der einzelnen Teilstreitkräfte der deutschen Wehrmacht unterzeichnet werden konnte, wurde anschließend ein weiteres Dokument vorbereitet, das die Ratifizierung dieser Kapitulation durch das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) sowie die Oberbefehlshaber von Heer, Luftwaffe und Kriegsmarine vorsah.
Dies geschah durch Unterzeichnung und Ratifizierung einer weiteren Kapitulationserklärung am 9. Mai um 0:16 Uhr im Offizierskasino der Heerespionierschule in Berlin-Karlshorst durch Generalfeldmarschall Keitel für das OKW und das Heer, Generaladmiral von Friedeburg für die Kriegsmarine und Generaloberst Stumpff für die Luftwaffe (als Vertreter des Oberbefehlshabers Generalfeldmarschall von Greim), alle drei angeblich bevollmächtigt durch Karl Dönitz.
Für das SHAEF unterzeichnete Marschall Tedder, für das sowjetische Oberkommando SMAD Marschall Schukow.
Als Zeugen unterschrieben der französische General Lattre de Tassigny sowie US-General Spaatz.
Da dies erst am 9. Mai 1945 um 0:16 Uhr geschah, der Kampf bis dahin fortgeführt und der alliierten Sowjetunion die Kapitulation erst nach diesem Akt bekannt gegeben wurde, erfolgte das offizielle Inkrafttreten der Kapitulation der militärischen Streitkräfte des Deutschen Reiches erst am 9. Mai 1945.
Der für die Kapitulation des Staates zuständige Außenminister Graf Lutz Schwerin von Kosigk und/oder der Führer-Nachfolger Karl Dönitz unterzeichneten keine Kapitulationsurkunde gegenüber den alliierten Siegermachten.
Das Dritte Reich ging mit dieser Kriegslist als Staat offenkundig nicht unter.
In der “Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands”, die seit dem 5. Juni in Kraft ist, heißt es - Zitat:
„Die deutschen Streitkräfte zu Lande, zu Wasser und in der Luft sind vollständig geschlagen und haben bedingungslos kapituliert, und Deutschland, das für den Krieg verantwortlich ist, ist nicht mehr fähig, sich dem Willen der siegreichen Mächte zu widersetzen.
(Kriegslist) Dadurch ist die bedingungslose Kapitulation Deutschlands erfolgt, und Deutschland unterwirft sich allen Forderungen, die ihm jetzt oder später auferlegt werden.“Hier ist klarzustellen, dass die Kapitulation nicht Deutschland betraf, sondern nur die Heeresführung des 3. Reiches von Adolf Hitler nach Artikel 35 der Haager Landkriegsordnung.
Das 3. Reich ist mit der Kapitulation der Militärs also nicht untergegangen.
“Die Kapitulation stellt keine Präjudiz (Vorentscheidung) für an ihrer Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden.”
Auch die außerhalb der deutschen Wehrmacht stehende Elite-Truppe „Waffen - SS“ sowie die deutsche Polizei und deren Führung unter Heinrich Himmler kapitulierten ebenfalls nicht.
Eine immer wieder vorgetragene Vermutung einer rückwirkenden Bestandskraft einer angeblichen Kapitulation des “Deutschen Reiches” als Staat gab es in der Realität offenkundig nicht.
Ergebnis: Die verbündete Sowjetunion wurde mit diesen Verwirrspiel vermutlich absichtlich getäuscht.
Es erfolgte lediglich nur eine bedingungslose Kapitulation der deutschen Streitkräfte durch General Keitel für das deutsche Heer, General Friedeburg für die deutsche Kriegsmarine und General Stumpf für die deutsche Luftwaffe.
Es erfolgte keine Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde durch den von Adolf Hitler zum Nachfolger ernannten Reichspräsidenten Karl Dönitz oder zumindest dessen Reichsaußenminister Lutz Schwerin von Krosigk.
Zum Vergleich kapitulierte das mit der NS-Kolonie “Großdeutsches Reich” verbündete Japan durch seine Regierung - den Außenminister Mamoru Shigemitsu im Auftrag des Kaisers Tennō Hirohito und den militärischen Oberbefehlshabern der Streitkräfte völkerrechtlich korrekt.
Selbst die westliche Geschichtsschreibung gibt zu: "Diese bedingungslose Kapitulation der deutschen Streitkräfte trat am 8. Mai 1945 in Kraft, was auch im Reichssender Flensburg durch Karl Dönitz’ Ansprache bekräftigt wurde. Die Wehrmacht zog an diesem Tag endgültig aus Dänemark in Richtung Schleswig-Holstein ab."Beweisquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Regierung_D%C3%B6nitz
Deutsche Kampfverbände wie die 8. Armee kämpften noch Tage weiter gegen sowjetische Truppen, vor allem in dem Bestreben, Militärverbände, kriegswichtige Güter aller Art, Fachpersonal, Wert- und Kunstgegenstände noch in die Westgebiete zu transportieren und sich militärisch nicht gegenüber der Roten Armee zu ergeben.
Reichspräsident Karl Dönitz bleibt außerdem mit seiner Reichsregierung bis zum 23. Mai 1945 in Flensburg aktiv handlungsfähig.
Selbst die westliche Geschichtsschreibung bestätigt das eindeutig: „Nachdem in der Nacht vom 8. auf den 9. Mai Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel kurz nach Mitternacht die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht und aller Teilstreitkräfte in Berlin-Karlshorst ratifiziert hatte, verlas Klaus Kahlenberg am 9. Mai um 20:03 Uhr den letzten Wehrmachtbericht: „Seit Mitternacht schweigen nun an allen Fronten die Waffen.“ - Beweisquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Regierung_D%C3%B6nitz
Am 08. Mai 1945 kapitulierte offenkundig nur die deutsche Wehrmacht und der Teilstreitkräfte der deutschen Wehrmacht zu Land (Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel) zu Wasser (Generaladmiral Hans-Georg von Friedeburg) und zur Luft (Generaloberst Hans-Jürgen Stumpff).
Japan kapituliert dagegen vorschriftsmäßig am 2. September 1945 durch seinen Außenminister Shigemitsu Mamoru (im Auftrag und in Vertretung des Kaisers von Japan und der japanischen Regierung) und der Kommandant der Kantōarmee, General Umezu Yoshijirō (im Auftrag und für die kaiserlich-japanischen Generalhauptquartiere) auf der USS Missouri in der Sagami-Bucht bei Tokio um 9 Uhr vormittags mit Unterzeichnung der Urkunde der bedingungslosen Kapitulation.

Das 3. Reich von Adolf Hitler kapitulierte als Staat dagegen nicht.
Der für die Kapitulation des Staates zuständige Außenminister Joachim von Ribbentrop und der Führer-Nachfolger Karl Dönitz unterzeichneten keine Kapitulationsurkunde gegenüber den alliierten Siegermachten.
Kapitulationserklärung von Nazi- Deutschland in deutscher und russischer Ausführung




- 23. MAI 1945:Völkerrechtswidrige Verhaftung der letzten Reichsregierung des Deutschen Reiches unter Karl Dönitz:
Völkerrechtswidrige Verhaftung der Reichsregierung Dönitz Die Regierung Dönitz war die letzte geschäftsführende Reichsregierung nach dem “Tod” des bisherigen Reichskanzlers Adolf Hitler am 30. April 1945. Sie existierte vom 2. Mai bis zu ihrer völkerrechtswidrigen Verhaftung durch britische Soldaten am 23. Mai 1945, wodurch sie handlungsunfähig gemacht wurde. Die Regierung um Großadmiral Karl Dönitz folgte dem zurückgetretenen Kabinett Hitler und hatte ihren Sitz in Plön und Eutin, ab dem 3. Mai in Flensburg. Der von Dönitz mit der Regierungsbildung beauftragte Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk bildete das Kabinett Schwerin von Krosigk (Flensburger Kabinett). Nach dem 12. Mai hielten sich die Mitglieder der Regierung im Sonderbereich Mürwik in der britischen Besatzungszone auf. Die Geschäftsführende Reichsregierung definierte sich als „unpolitisch“. Für die Alliierten war die Unterzeichnung der Militärischen Kapitulation am 7. Mai 1945 eine wesentliche Funktion der geschäftsführenden Reichsregierung, wobei die Kapitulationsurkunden dann durch den Generaloberst Jodl und Generalfeldmarschall Keitel jeweils handelnd in Vollmacht für und im Namen des Oberkommandos der Wehrmacht unterzeichnet wurden. http://de.metapedia.org/m/images/7/7d/Marineschule_Flensburg-M%C3%BCrwik.jpg Die Marineschule Mürwik, der Sonderbereich Mürwik. Sitz der bislang letzten deutschen Reichsregierung.
Vorgeschichte:
Bereits Anfang April 1945 ließ Heinrich Himmler den künftigen Standort der Reichsregierung auswählen, und seine Entscheidung fiel auf die Holsteinische Schweiz als relativ ländlichem Raum. Am 20. April 1945, Adolf Hitlers 56. Geburtstag, verfügte er, dass die Reichsregierung von Berlin nach Schleswig-Holstein [SH] umziehen solle, das zu dem Zeitpunkt noch von der Wehrmacht gehalten wurde. Lediglich Joseph Goebbels und Martin Bormann blieben als Regierungsmitglieder beim Führer in der Reichshauptstadt. Mit dabei waren Reichsernährungsminister Herbert Backe, Reichsgesundheitsführer Leonardo Conti, Reichsverkehrsminister Julius Heinrich Dorpmüller, Reichsfinanz- und Reichsaußenminister Lutz Schwerin von Krosigk, Reichsminister Otto Meißner, Reichsminister für die besetzten Ostgebiete Alfred Rosenberg, Reichserziehungsminister Bernhard Rust, Reichsarbeitsminister Franz Seldte, Reichsrüstungsminister Albert Speer und Reichsjustizminister Otto Georg Thierack; daneben militärische Befehlshaber wie die Generalfeldmarschälle Fedor von Bock, Walther von Brauchitsch und Erich von Manstein. Die erste Kabinettssitzung im Eutinischen fand am 23. April im dortigen Landratsamt statt. Seitdem tagte die Reichsregierung täglich unter dem Vorsitz von Lutz von Krosigk, dem Dienstältesten Reichsminister.
Währenddessen verhandelte Heinrich Himmler am gleichen Tag in Lübeck mit dem schwedischen Diplomaten Graf Folke Bernadotte über einen Waffenstillstand, was jener jedoch ablehnte. Die Nachricht von Adolf Hitlers angeblichem Tod traf bei der Reichsregierung am 30. April 1945 um 18:35 Uhr ein. [Nach dezidierten Privatforschungen gehen W. Timm / Carl-Huter-Zentral-Archiv vom Überleben von Adolf Hitler aus. De facto gibt es keine Sterbeurkunde von Adolf Hitler, angeblich 1945 gestorben. Es gibt u.a. Belege, daß Hitler nach 1945 in Argentinien gesichtet wurde, etc.] Himmler reiste sofort nach Plön, um sich Dönitz als dessen künftiger Stellvertreter anzubieten. Bislang letzter Reichspräsident Datei: Bundesarchiv Bild 146-1985-079-31, Verhaftung von Dönitz, Speer und Jodl.jpg Verhaftung von Karl Dönitz, Albert Speer und Alfred Jodl am 23. Mai 1945 Da Adolf Hitler in seinem Testament Großadmiral Karl Dönitz zu seinem Nachfolger als Reichspräsident bestimmt hatte, trat dieser mit einer Rundfunkansprache über den Reichssender Hamburg am 1. Mai das Amt an. Die wesentliche Bedeutung der Regierung Dönitz lag in der Beauftragung zur Unterzeichnung der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht. Danach wurden Dönitz und die Geschäftsführende Reichsregierung völkerrechtswidrig isoliert, ihre Bewegungsfreiheit war auf den Sonderbereich Mürwik beschränkt. Die Mitglieder dieser letzten deutschen rechtmäßigen Regierung wurden schließlich am 23. Mai völkerrechtswidrig verhaftet. Die britische Armee hatte am 28. April die Elbe bei Lauenburg überschritten und bewegte sich im Wettlauf mit der Roten Armee auf Lübeck zu. Die von Dönitz ernannte Reichsregierung musste direkt nach der Kabinettssitzung am 2. Mai in Eutin weiter nach Flensburg ziehen.
Wichtig: Die Alliierte Siegermächte lösen NICHT den das Deutsche Reich auf. Der Staat Deutsches Reich besteht bis zum heutigen Tag auf dem Stammesgebiet der deutschen Völker weiter.

- Zeitraum 1945- 1949: In Deutschland erfolgte ab 1945 offenbar nur eine oberflächliche Scheinentnazifizierung (sogenannte „Persilschein-Entnazifizierung“), welche in der Realität nur die Umsetzung des Verbotes der nationalsozialistischen Organisationen und deren Symbole betraf.
Die deutschen Faschisten haben also einfach den Uniformen entledigt und sind wieder in die Wirtschaft, Politik Justiz, Verwaltung, Militär, Geheimdienste zurückgekehrt. (SS Projekt - Walter Hallstein Plan, Kohle- und Stahlunion, Organisation Gehlen und weitere…)
Das „Deutsche Reich“ wird ununterbrochen verwaltungstechnisch bis 1949 unter alliierter Befehlsgewalt weitergeführt.
Beweise - gesetzliche Grundlagen: Werner Daitz Denkschrift Europa 1940, Hitlers Flucht, Übergangsregierung Dönitz, Kriegsverbrechertribunal in Nürnberg mit dem erfolglosen IG- Farben Auschwitz Prozess,
Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938, Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14. Juli 1945, amerikanische Regierungsanweisung IICG 1067 April 1945 vgl. Welt vom 4. Juli 1994
Nürnberger Kriegsverbrechertribunal 1946: Offenkundig keine maßgebliche Verurteilung der Hauptkriegsverbrecher des militärisch-industriellen Komplexes - IG-Farben und deren politischen Handlanger. Diese werden später zum Großteil von der westlichen Wirtschaft und Politik übernommen.
1946 Einstellung der Reparationszahlungen an die UdSSR auf Weisung der USA.
1946 Potsdamer Abkommen als vertragliches Angebot der alliierten Siegermächte für die volle Souveränität und Frieden für Deutschland

- Erste Transformationsphase des sog. „Dritten Reiches“ (Deutsches Reich) ab 1945: In dem Zusammenhang steht auch der Aufbau der Kohle- und Stahl-Union (EGKS) über die deutsche Wirtschaft.
- Die westalliierten Siegermachte wollten nicht die Verpflichtungen des Deutschen Reiches und/oder Deutschland übernehmen: Sie gaben daher die Gründung einer relativ selbstständigen „Treuhandverwaltung“ mit der Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) in Auftrag.
Die Sowjetunion war gezwungen nachzuziehen und gab die Gründung einer relativ selbstständigen Treuhandverwaltung mit der Bezeichnung „Deutsche Demokratische Republik“ (DDR) in Auftrag.
Aus der westlichen Geschichtsschreibung: „Den Alliierten war bereits im Vorfeld bewusst, dass sie im Falle der militärischen Besetzung Deutschlands keine handlungsfähige Regierung (→ Regierung Dönitz) mehr antreffen würden. Man wollte eine Vorgehensweise finden, mit der Deutschland beziehungsweise das Deutsche Reich nicht abgeschafft oder annektiert, sondern in gemeinsamer Verantwortung der Siegermächte übernommen würde, ohne sich aber dessen finanzielle wie rechtliche Verpflichtungen als Rechtsnachfolger anzueignen. Die rechtstheoretischen Überlegungen für die zuletzt gefundene rechtliche Konstruktion gehen dabei auf Arbeiten Hans Kelsens wie auch des britischen Staatsrechtlers William Malkin zurück.[5]“
Beweisquelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Bedingungslose_Kapitulation_der_Wehrmacht
Berühmte, professionelle Staatsrechtler wie z. Bsp. Hans Kalsen (Harvard University) William Malkin waren maßgeblicher an der Beratung der Westmächte beteiligt.
Alle Völker wurden von den hochintelligenten Drahtziehern getäuscht:
Auch die vom Krieg schwer getroffenen Russen und die deutschen Antifaschisten, Kommunisten und weitere Widerständler hatten dabei keine Chance die staatsrechtlichen Hintergründe des globalen Machtspiels der sog. „Elite“ zu durchschauen.
1949 erfolgen daraufhin jeweils die Gründungen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und der Bundesrepublik Deutschland (BRD) – jeweils als deutsche Teilkolonien mit staatsrechtlicher Weiterführung der deutschen NAZI-KOLONIE durch Anwendung *Deutsche Staatsangehörigkeit* von Adolf Hitler – Glaubhaftmachung *deutsch*.
Dazu erfolgt die weiterer inhaltliche Anwendung der verbotenen faschistischen Gleichschaltungsgesetze und Staatsgrundlagen aus dem nationalsozialistischen Staatsgrundgesetz *Neues Staatsrecht* von 1934.
Die nicht souveräne BRD erhält von den Westalliierten das Bonner Militär- Grundgesetz verordnet bzw. anempfohlen.
Dieses alliierte Militär- Grundgesetz bleibt trotz vieler Änderungen bis zum heutigen Tag in den wesentlichen Punkten – u.a. der Besatzungs-Vorbehalt - erhalten.
Staatliche Elemente, Fragmente und/oder Organe des besetzten Vollstaates „Deutsches Reich“ wurden aber von der BRD– Kolonie-Verwaltung nach Bedarf übernommen und bis zur endgültigen Privatisierung ab 1990 weitergeführt.
Die nicht souveräne DDR erhielt ebenfalls eine Art Staatsgrundgesetz in der Verpackung einer „gesamtdeutschen Verfassung“, welche über die Volksrat, später Volkskammer - des Zentralkomitees der SED am 7. Oktober 1949 im Auftrag der UdSSR verabschiedet wurde.
Diese DDR- Verfassung = Staatsgrundgesetz wurde 1968 und 1974 verändert/ reformiert.
Die Weimarer Reichsverfassung (WRV) des Deutschen Reiches von 1919 wurde wiederrum offiziell nicht annulliert, bleibt damit weiter rechtsgültig- ist aber in der DDR (SBZ) von der „Verfassung“ überlagert und nicht in Anwendung.
In der Bundesrepublik Deutschland (westalliierte Besatzungszonen) wird die WRV vom alliierten Militär - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland überlagert.
Die verbotenen faschistischen Staatsgesetze, Gleichschaltungsgesetze und Rechtsgrundlagen wie z. Bsp. die *Deutsche Staatsangehörigkeit* und deren Glaubhaftmachung *Deutsch* u. a. aus dem nationalsozialistischen Staatsgrundgesetz *Neues Staatsrecht* von 1934 und der Verordnung RGBI. I S. 85 vom 5.02.1934 bleiben in beiden deutschen Teilstaaten durchgehend täuschend inhaltlich in Anwendung.
Beweise – gesetzliche Grundlagen: Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener – Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934,Amtsblatt für Schleswig Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1,
Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945, Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959,
Ausweisdokumente der BRD und der DDR mit der nationalsozialistischen „Deutschen Staatsangehörigkeit“ und deren Glaubhaftmachung *DEUTSCH“ von 1934 1949- 1990, IGH - Urteil: BRD Rechtsnachfolger der 3. Reiches, Art. 127,133 und 139 des Grundgesetz für die BRD
Die DDR- Verfassung wie auch das Bonner Militär-Grundgesetz sind in Wahrheit nur Besatzungskonstrukte, weil es
- bis heute keine völkerrechtliche Wiedervereinigung Deutschlands gibt
- die in der Kolonieangehörigkeit versklavten indigenen Stammesdeutschen juristisch über kein reales Selbstbestimmungsrecht verfügen.



- Ab 1949 erfolgt der Auf- und Ausbau der westdeutschen Wirtschaft erfolgt aus den Kriegsgewinnen.
Das sog. *Wirtschaftswunder* in der BRD und Europa basiert im Wesentlichen auf Nazi- Geld, Nazi- Gold sowie Krediten, Hilfen der Westalliierten. (Marschall- Plan)
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Marshallplan

- Im Jahr 1952 wird berühmte Stalin-Note zum fehlenden Friedensvertrag mit Deutschland wird von des Westmächten einfach ignoriert und von der *Bundesrepublik Deutschland* ohne völkerrechtliche Legitimation im Auftrag der Westmächte offiziell abgelehnt und/oder ignoriert.

Kriegsentscheidend - Die nicht erfolgte Entnazifizierung in Deutschland
1945 wurde das tragende Fundament eines jeden Staates die Staatsangehörigkeit - die Angehörigkeit/ Mitgliedschaft des Dritten Reiches - die den Deutschen zwangsverordnete “Deutsche Statasangehörigkeit” vom 5. Februar 1934 nicht aufgehoben.
Der Nachfolgekanzler Konrad Adenauer stoppte 1949 die Entnazifizierung als erste Amtshandlung in der neu gegründete Bundesrepublik Deutschland (BRD).
Die Deutschen verbleiben völlig getäuscht und damit auch gegen ihren freien Willen in der deutschen Zwangsangehörigkeit des nationalsozialistishcen Führerstaates von Adolf Hitler - so wie es aussieht - bis zum heutigen Tag.
Das “Großdeutsche Reich” wird 1945 mit der Entnazifizierung der Österreicher aufgehoben.
Deutschland fiel damit in den völkerrechtlichen Zustand des “Deutschen Reiches” vom 31. Dezember 1937 zurück.
Neben einer Vielzahl verbotener nationalsozialitischer Gesetze, Verordnungen und Rechtsgrundlagen wurde auch fast das gesamte Dienst- und Führungspersonal der Verwaltung, Polizei, Militär und der Wirtschaft des nationasozialitischen Führerstaates in die junge Bundesrepublik Deutschland übernommen.
Damit existiert das . “Deutsches Reich” als sog. “Dritte Reich” in den Grenzen von 1937 bis zum heutigen Tage weiter und wird von der Bundesrepublik Deutschland im Treuhand-Auftrag der alliierten Mächte - sog. “Hohe Hand (siehe Banken AGB) offensichtlich weiter verwaltet.
DAS Deustche Reich in seiner letzten Transformationsphase mit der Bezeichnung “Driies Reich” selbst kapitulierte nicht und wurde verwaltungstechnisch einfach nur von der BRD übernommen.
Die Verwirklichung des Führer- Projektes - das sogenannte “Viertes Reich Europäische Union” unter anderen von führenden Nationalsozialisten wie Walter Hallstein - damals Staatssekretär im Auswärtigen Amt der BRD - wird heute als das große Vermächtnis von Dr. Helmut Kohl gefeiert.


- Im Jahr 1955 werden diese alliierten Treuhandverwaltungen BRD und DDR in eine Scheinsouveränität - einer vollständigen Selbstverwaltung - entlassen.
Zitat aus den Schulungsprogramm der BRD- Organe: „Das Besatzungsrecht der vier alliierten Mächte ist mit Inkrafttreten des Grundgesetzes und spätestens mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland (BRD) im Jahr 1990 aufgehoben worden.“
Das entspricht so nicht der Rechtsrealität in Deutschland:
Grundsatz: Eine doppelte Aufhebung gibt es nicht. Entweder es wurde was aufgehoben oder nicht.
Die alliierten Vorbehalte bleiben bis heute aus folgenden Gründen bis heute in Deutschland weiterhin gültig:
Zum Fortgelten der alliierten Vorbehalte in Deutschland:
Gregor Gysi (Die Linke) forderte zu Recht, doch endlich das Besatzungsstatut zu beenden.
Herr Gysi hatte mit seinen Äußerungen Recht, obwohl durch das Bundesbereinigungsgesetz aus dem Jahre 2007 ein anderer Eindruck entstehen könnte.
Der Name dieses Gesetzes lautet: „Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts“


Das Besatzungsrecht wurde 1956 zwar für Deutschland, aber nicht die BRD aufgehoben.
Die BRD ist nicht der Rechtsnachfolger vom Deutschen Reich, sondern nur teilidentisch mit dem Deutschen Reich als Völkerrechtssubjekt.
Die BRD ist in Wahrheit NICHT der Rechtsnachfolger eines sog. „Dritten Reiches“ von Adolf Hitler, welches nur eine Transformationsphase des Deutschen Reiches darstellt – ABER, Kriegslisten (HLKO Artikel 24) sind im (zweiten) Welt-Krieg nun mal erlaubt…

Die BRD ist nicht der Rechtsnachfolger vom Deutschen Reich, sondern nur teilidentisch mit dem Deutschen Reich als Völkerrechtssubjekt.






Die BRD II ist bis heute nur eine Treuhandverwaltung/ Besatzungsverwaltung im Auftrag der alliierten Mächte mit Selbstverwaltungsstatus auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches.
Die BRD Verwaltung ist innenpolitisch souverän, nach außen aber nicht.
Beweis: Paragraph 2 Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts - wo die Gesetze zur Aufhebung des Besatzungsrechts aufgehoben werden.
Demnach gilt ein bereinigtes Besatzungsrecht für die BRD. Aufgehoben wurden für die BRD lediglich gewisse Verwaltungs- und Rechtsvorschriften, die die deutschen Völker selbst, also die Besetzten in Deutschland betreffen.
§ 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht
Es werden aufgehoben:
§ 3 Folgen der Aufhebung
Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort.
Durch die Aufhebung werden weder frühere Rechtszustände wiederhergestellt noch Wiederaufnahme-, Rücknahme- oder Widerrufstatbestände begründet.
Tatbestandliche Voraussetzungen von Besatzungsrecht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht erfüllt worden sind, können nicht mehr erfüllt werden.
Aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Tatbestände und Rechtsverhältnisse anwendbar, die während der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren oder entstanden sind.
Die Aufhebung von Besatzungsrecht lässt Verweisungen hierauf unberührt.
Beweise: Artikel 120 Grundgesetz FÜR die BRD
Artikel 120 Grundgesetz FÜR die BRD: Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten
"(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. ..."
Artikel 139 Grundgesetz FÜR die BRD:
Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften aus *SHAEF* und *SMAD*
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Beweise: http://www.gesetze-im-internet.de/besatzrberg/
Der Artikel 79 Grundgesetz für die BRD legt die Unveränderlichkeit des alliierten Besatzungsrechts in Deutschland fest:
Grundgesetz
VII. Die Gesetzgebung des Bundes (Art. 70 - 82)
Art. 79
Das Gesamtkonstrukt BRD bleibt bis zum heutigen Tag weiterhin nicht identisch mit dem völkerrechtlichen und alliierten Vorgaben zu Deutschland im Gebietsstand von 1937.
Weiterhin hält die BRD die RuStAG vom 22. Juli 1913 - Heimatangehörigkeit der Deutschen Völker bis heute außer Kraft gesetzt.
Die BRD c/o DEUTSCH-Land wendet weiter inhaltlich die Verordnung über die Deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 im heutigen Staatsangehörigkeitsgesetz (STAG) unter Täuschung im Rechtsverkehr illegal in Deutschland an.
Beweise und gesetzliche Grundlagen: Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener, Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934,
Amtsblatt für Schleswig Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1,
Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945,
Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959,
Ausweisdokumente der BRD mit der nationalsozialistischen Deutschen Staatsangehörigkeit und deren Glaubhaftmachung *deutsch/DEUTSCH* von 1934 bis zum heutigen Tag,
IGH - Urteil: BRD Rechtsnachfolger der 3. Reiches, Art. 127,133 und 139 des Grundgesetz für die BRD
Verweis Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 5.2. 1934 (z.Zt. verfälscht 22.07.1913) Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959,
Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864- 08.12.2010
dazu das Unionsrecht: unmittelbare Unionsangehörigkeit = Mitgliedschaftsverhältnis - Nichtstaatsangehörigkeit und Welt - Bürgerschaft u. a. Grundlagenwerk *Der Unionsbürger* von Christoph Schänberger
Gregor Gysi sagte richtigerweise: "Das Besatzungsrecht wurde 1955 formal aufgehoben." (für Deutschland)
Hinweis: Das Synonym des Begriffs "formal" lautet: nur der Form nach [vorhanden], ohne eigentliche Entsprechung in der Wirklichkeit.
Dr. Wolfgang Schäuble stellte zu Recht fest: "Die Kritiker, die meinen, man müsse eine Konkurrenz zwischen allen Politikbereichen haben, die gehen ja in Wahrheit von dem Regelungsmonopol des Nationalstaates aus. Das war die alte Ordnung, die dem Völkerrecht noch zugrunde liegt, mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist, spätestens seit den zwei Weltkriegen in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts. Und wir in Deutschland sind seit dem 8.Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen."
Beweis: Rede Wolfgang Schäuble, CDU, auf dem European Banking Congress ECB, 18-20.11.2011, in Frankfurt am Main
Beweis Geheimverträge - Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach von einer angeblichen Verbalnote bzgl. Souveränität von Deutschland.
Die Spähaffäre hat zu Tage gefördert, dass es noch alte Sonderabkommen mit drei ehemaligen Besatzungsmächten gab. Diese wurden nun beendet, wie Kanzlerin Angela Merkel berichtet.
Als die Kanzlerin am Mittwoch bei StZ im Gesprächäch in Stuttgart nach dieser Thematik gefragt wurde, sprach sie davon, dass mit Zwei-Plus-Vier "eigentlich" die Souveränität hergestellt worden sei. Aber im Zuge der Enthüllungen des Amerikaners Edward Snowden über die Spitzelaktivitäten Washingtons und Londons auf deutschem Boden "haben wir jetzt festgestellt", dass es da noch spezielle Absprachen mit Briten, Amerikanern und Franzosen gab. Auf Deutsch: dass es mit der deutschen Souveränität doch nicht so weit her war.
Sonderrechte zum Schutz der Streitkräfte
Allerdings bemühte sich die Bundesregierung angesichts der öffentlichen Empörung über die vermutete Bespitzelung durch britische und amerikanische Dienste um eine schnelle Flurbereinigung. "Wir haben jetzt die ganzen Diskussionen um die Zusammenarbeit der Dienste genutzt, um diese alten 68er-Vereinbarungen mit Frankreich, Großbritannien und den USA zu beenden", sagte die Kanzlerin der Stuttgarter Zeitung. "Ganz formell durch Verbalnoten-Austausch." Nach Angaben des Auswärtigen Amtes tauschten die vier betroffenen Außenministerien entsprechende Schreiben aus ganz wie früher durch persönliche Übergabe der Schriftstücke. Am 2. August sei mit den Briten und Amerikanern, am 6. August mit den Franzosen der Notenaustausch erfolgt, der die alten Vereinbarungen "in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst" habe.
"Ich glaube, damit haben wir eigentlich das Problem gelöst", sagte Merkel in Stuttgart. "Damit ist auch in diesem letzten Bereich unsere Souveränität hergestellt."
In Treu und Glauben? Mit einem vermeintlichen Verbalnoten- Austausch ist so ein völkerrechtlicher Vorgang nicht rechtskräftig möglich.
Auch angesichts der gesetzlichen Tatsachen sagt auch hier die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Dorothea Merkel (Kaßner) offenkundig nicht die Wahrheit.
Beweis: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.voelkerrecht-kanzlerin-merkel-deutschland-ist-jetzt-souveraen.375e66bf-ec6a-4092-b031-b62889d88688.html
Zweite Transformationsphase der BRD 1958:
Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft -EWG und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM), Römische Verträge. (= SS Projekt Europa - Walter Hallstein-Plan)
Ab 1967 erfolgt die dritte Transformationsphase der BRD:
Fusion der "Europäischen Gemeinschaften" zur "Europäischen Gemeinschaft".
Fusionsvertrag:
Die Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, EURATOM) fusionieren zur Europäischen Gemeinschaft (EG) und verfügen nun über gemeinsame Organe.
Der Fusionsvertrag wurde 1965 unterzeichnet.
- 1990 Die "kalte Fusion" Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)
Fortgeführte Annexion des Stammesgebietes der deutschen Völker -
Fakten und Details:
Die westlichen Geheimdienste organisieren 1990 zusammen mit der Staatssicherheit der DDR die Abwicklung der bisherigen Treuhandverwaltungen BRD - DDR und erneute Annexion des Deutschen Heimatreiches als ein Akt der Piraterie - illegale Landnahme - Okkupation unter perfekt inszenierter Täuschung der Weltöffentlichkeit.
Es findet 1990 offensichtlich keine völkerrechtlich vorgesehene Wiedervereinigung Deutschlands statt.
Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (– alte Fassung) wurde gemäß Einigungsvertrag am 23. 09. 1990 aufgehoben. Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem. Artikel 23 GG zum 03. Oktober 1990 beitreten.
Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden.
Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz nicht möglich.
Der Artikel 23 GG wurde am 23. September 1990 aufgehoben, am 29. September 1990 rechtswirksam und am 16. Oktober 1990 im Bundesanzeiger öffentlich verkündet. Der Einigungsvertrag der am 31.08.1990 durch Schäuble und Krause unterschrieben wurde, aber erst am 03.10.1990 rechtswirksam.
Da der Artikel 23 GG am 22.08.1990 ersatzlos weggefallen ist, konnte die DDR am 03.10.1990 völkerrechtlich NICHT dem Geltungsbereich der BRD beitreten.
Beweis: BGBL II, Seite 885/890, vom 23. September 1990.
Es erfolgt 1990 offenbar lediglich ein Zusammenschluß beider deutschen Treuhandverwaltungen zum vereinigten Wirtschaftsgebiet unter westalliierter Kontrolle gemäß Artikel 127 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland.
Die alte BRD I fusionierte am 3. Oktober 1990 mit der DDR zur BRD II -
Beweis: Einigungsvertrag vom 31. August 1990
Der juristischen Winkelzug: Die alte BRD trat einfach der DDR bei.
Beide fusionierten zur BRD II mit einer Art Wortmarke „Deutschland“ – vereintes „Deutschland“ = vereintes Wirtschaftsgebiet. - GG Artikel 133/134
Es wurde also einfach eine Art neue Bundesrepublik – Deutschland gegründet - mit einem umfassend geänderten Grundgesetz – Basic Law II
Beweis: Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der originalen Fassung von 1949
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
Um diesen Trick zu vertuschen hat der bundesdeutsche Gesetzgeber den Artikel 23 des GG für die BRD am 25.12.1992 verspätet wiedereingeführt.
Hierbei hat der Bundesgesetzgeber allerdings *versäumt* den Geltungsbereich des GG neu zu definieren.
Das Versäumnis ist in Wahrheit kein Versäumnis, weil der Vorgang mit der Privatisierung der BRD und der Unterwerfung unter das internationale See- und Handelsrecht zusammenhängt. Deutschland.
Die neue BRD II wurde offensichtlich ab 1990 vollständig privatisiert und alle reststaatlichen Elemente beseitigt.
Bis zum heutigen Tag existiert daher kein Geltungsbereich im Grundgesetz für die BRD.
Stattdessen behandelt der Artikel 23 lediglich Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern sowie Europaangelegenheiten.
Beweis: Artikel 23 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland:
(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im Übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
Art 4 Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes [2] Artikel 23 wird aufgehoben. Artikel 9 Fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik(1) Das im Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags geltende Recht der Deutschen Demokratischen Republik, das nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Landesrecht ist, bleibt in Kraft, soweit es mit dem Grundgesetz ohne Berücksichtigung des Artikels 143, mit in dem in Artikel 3 genannten Gebiet in Kraft gesetztem Bundesrecht sowie mit dem unmittelbar geltenden Recht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar ist und soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt wird. Recht der Deutschen Demokratischen Republik, das nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Bundesrecht ist und das nicht bundeseinheitlich geregelte Gegenstände betrifft, gilt unter den Voraussetzungen des Satzes 1 bis zu einer Regelung durch den Bundesgesetzgeber als Landesrecht fort.
Wirksamwerden des Beitritts 3. Oktober 1990 in einer BRD ohne Hoheitsgebiet. Bereist damit ist der Einigungsvertrag offiziell nichtig.
Artikel 23 GG (vom 23. Mai 1949, letztmalig geändert am 21.12.1983, aufgehoben am 29.09.1990)[1] Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.
In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Folgen:
Die Konsequenzen der laufenden Rechtsprechung der BRD sind, dass deren Gesetze einen Status von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) verfügen.
Diese privaten BRD- Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit aber als ungültig und nichtig anzusehen.
Beweis - Bestimmtheitsgebot: Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 / Bestimmtheitsgebot).
„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.
Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtssicherheit)
Es liegt damit offenkundig Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit vor. (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147) und gegen das Bestimmtheitsgebot (BVerwGE 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963; § 37 VwVerfG)
Elementar wichtig:
Das alliierte Besatzungsrecht – insbesondere die Entnazifizierungsvorschriften - bleiben von den Änderungsvorgängen im Grundgesetz unberührt und ist die offizielle, bis heute gesetzlich verankerte, juristische Grundlage zur Befreiung des deutschen Stammesgebietes – dem Völkerrechtsubjekt *Deutsches Reich* aus der Gleichschaltungskolonie der sog. Bundesrepublik, Deutschland, Germany, Bundesrepublik Deutschland.
Beweis Artikel 139 Grundgesetz FÜR die BRD:
Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften aus *SHAEF – SMAD„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht bereits 1991 für nichtig erklärt und verabschiedet worden.
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz- „…unvereinbar und nichtig.“
Nachzulesen im Bundesanzeiger, (direkter Link zum PDF-Dokument https://pravdatvcom.files.wordpress.com/2013/08/media.pdf
Ebenso ist durch die Vertragstäuschung 1990 die Aufhebung des Artikel 23 GG in der Fassung von 1949 sowie alle Gesetze nachfolgenden Gesetze die dagegen verstoßen (z. B. EU Gesetze und Verträge) nichtig.
Auch eine völkerrechtlich vorgeschriebene Volksabstimmung zum Beitritt der DDR zur BRD wurde nicht ohne Grund einfach unterschlagen. (Koloniestatus der entmachteten Deutschen)
Alle zu einfachen Firmen privatisierten deutschen Verwaltungsbehörden und Justizeinrichtungen auf dem Gebiet der DDR fehlt heute jegliche rechtsstaatliche Grundlage zum Handeln. Es wird ausschließlich nur nach eigenen AGBs („geltendes Recht“) agiert und die angestammte deutsche Bevölkerung getäuscht und ausgeplündert.

Weitere Ereignisse und Auswirkungen:
Das Bonner Militärgrundgesetz für die BRD wurde auf die ehemalige DDR- Mitteldeutschland ausgedehnt und in privatisierter AGB- Form weitergeführt.
Die Kolonie- „Verfassung“ (Staatsgrundgesetz) der DDR fällt weg.
Die Deutsche (Kolonie-) Staatsangehörigkeit von 1934 wird inhaltlich beibehalten. Das Deutsche Reich bleibt weiter von der Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland okkupiert.
Es werden zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und den alliierten Hauptsiegermächten neue Kolonie-Verwaltungsverträge geschlossen.
Das betrifft den 2+4 Deutschlandvertrag mit den (geheimen) Zusatzvereinbarungen, die Nato- Verträge und die EU- Verträge.
Als einzige Besatzungsmacht zog Russland seine Besatzungstruppen vertragsgemäß aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschland ab.
Die westalliierten Siegermächte (insbesondere die USA) halten dagegen ihre Besatzungszonen/ Sektoren in Deutschland bis heute weiterhin militärisch besetzt.
Die Besatzung wird allerdings unter den NATO- Verträgen getarnt geführt und somit für die Öffentlichkeit verschleiert.
Das alliierte Besatzungsrecht und die alliierten Vorbehalte bleiben im Bonner Grundgesetz FÜR die nicht souveräne Bundesrepublik Deutschland bestehen und werden darüber hinaus auch im Rahmen der NATO vertraglich erneuert festgelegt.
Beweise: Artikel 120 Grundgesetz FÜR die BRD
Artikel 120 Grundgesetz FÜR die BRD: Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten
"(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. ..."
Artikel 139 Grundgesetz FÜR die BRD:
Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften aus *SHAEF – SMAD
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“

Die BRD Verwaltung ist innenpolitisch souverän, nach außen aber nicht.
Beweis: Paragraph 2 Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts - wo die Gesetze zur Aufhebung des Besatzungsrechts aufgehoben werden.
Demnach gilt ein bereinigtes Besatzungsrecht für die BRD. Aufgehoben wurden für die BRD lediglich gewisse Verwaltungs- und Rechtsvorschriften, die die deutschen Völker selbst, also die Besetzten in Deutschland betreffen.
§ 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht
Es werden aufgehoben:
- das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),
- das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2),
- das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3)
- das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl. III 104-4).
§ 3 Folgen der Aufhebung
Rechte und Pflichten, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils des Überleitungsvertrages fort.
Durch die Aufhebung werden weder frühere Rechtszustände wiederhergestellt noch Wiederaufnahme-, Rücknahme- oder Widerrufstatbestände begründet.
Tatbestandliche Voraussetzungen von Besatzungsrecht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht erfüllt worden sind, können nicht mehr erfüllt werden.
Aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Tatbestände und Rechtsverhältnisse anwendbar, die während der Geltung der Rechtsvorschriften erfüllt waren oder entstanden sind.
Die Aufhebung von Besatzungsrecht lässt Verweisungen hierauf unberührt.
Beweise: Artikel 120 Grundgesetz FÜR die BRD
Artikel 120 Grundgesetz FÜR die BRD: Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten
"(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. ..."
Artikel 139 Grundgesetz FÜR die BRD:
Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften aus *SHAEF* und *SMAD*
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Beweise: http://www.gesetze-im-internet.de/besatzrberg/
Der Artikel 79 Grundgesetz für die BRD legt die Unveränderlichkeit des alliierten Besatzungsrechts in Deutschland fest:
Grundgesetz
VII. Die Gesetzgebung des Bundes (Art. 70 - 82)
Art. 79
- Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
- Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
- Eine Ãnderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Das Gesamtkonstrukt BRD bleibt bis zum heutigen Tag weiterhin nicht identisch mit dem völkerrechtlichen und alliierten Vorgaben zu Deutschland im Gebietsstand von 1937.
Weiterhin hält die BRD die RuStAG vom 22. Juli 1913 - Heimatangehörigkeit der Deutschen Völker bis heute außer Kraft gesetzt.
Die BRD c/o DEUTSCH-Land wendet weiter inhaltlich die Verordnung über die Deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 im heutigen Staatsangehörigkeitsgesetz (STAG) unter Täuschung im Rechtsverkehr illegal in Deutschland an.
Beweise und gesetzliche Grundlagen: Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit RGBI. I S. 85 vom 05.2.1934,
Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit Neues Staatsrecht 1934, Seite 54,
Die deutsche Staatsangehörigkeit: Reichsverordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 Gustav Zeidler - Mauckisch von 1935,
Staatsangehörigkeit und Reichsbürgerecht von Dr. Bernhard Lösener, Ministerialrat des Innern und Rassereferent im Reichsministerium des Inneren 1. Band, Gruppe 2 Ausgabe 13 von 1934,
Amtsblatt für Schleswig Holstein 29.06. 1946 Nr. 3 Jahrgang 1,
Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 14.Juli 1945,
Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959,
Ausweisdokumente der BRD mit der nationalsozialistischen Deutschen Staatsangehörigkeit und deren Glaubhaftmachung *deutsch/DEUTSCH* von 1934 bis zum heutigen Tag,
IGH - Urteil: BRD Rechtsnachfolger der 3. Reiches, Art. 127,133 und 139 des Grundgesetz für die BRD
Verweis Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 5.2. 1934 (z.Zt. verfälscht 22.07.1913) Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959,
Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 und das Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1864- 08.12.2010
dazu das Unionsrecht: unmittelbare Unionsangehörigkeit = Mitgliedschaftsverhältnis - Nichtstaatsangehörigkeit und Welt - Bürgerschaft u. a. Grundlagenwerk *Der Unionsbürger* von Christoph Schänberger
Gregor Gysi sagte richtigerweise: "Das Besatzungsrecht wurde 1955 formal aufgehoben." (für Deutschland)
Hinweis: Das Synonym des Begriffs "formal" lautet: nur der Form nach [vorhanden], ohne eigentliche Entsprechung in der Wirklichkeit.
Dr. Wolfgang Schäuble stellte zu Recht fest: "Die Kritiker, die meinen, man müsse eine Konkurrenz zwischen allen Politikbereichen haben, die gehen ja in Wahrheit von dem Regelungsmonopol des Nationalstaates aus. Das war die alte Ordnung, die dem Völkerrecht noch zugrunde liegt, mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist, spätestens seit den zwei Weltkriegen in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts. Und wir in Deutschland sind seit dem 8.Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen."
Beweis: Rede Wolfgang Schäuble, CDU, auf dem European Banking Congress ECB, 18-20.11.2011, in Frankfurt am Main
Beweis Geheimverträge - Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach von einer angeblichen Verbalnote bzgl. Souveränität von Deutschland.
Die Spähaffäre hat zu Tage gefördert, dass es noch alte Sonderabkommen mit drei ehemaligen Besatzungsmächten gab. Diese wurden nun beendet, wie Kanzlerin Angela Merkel berichtet.
Als die Kanzlerin am Mittwoch bei StZ im Gesprächäch in Stuttgart nach dieser Thematik gefragt wurde, sprach sie davon, dass mit Zwei-Plus-Vier "eigentlich" die Souveränität hergestellt worden sei. Aber im Zuge der Enthüllungen des Amerikaners Edward Snowden über die Spitzelaktivitäten Washingtons und Londons auf deutschem Boden "haben wir jetzt festgestellt", dass es da noch spezielle Absprachen mit Briten, Amerikanern und Franzosen gab. Auf Deutsch: dass es mit der deutschen Souveränität doch nicht so weit her war.
Sonderrechte zum Schutz der Streitkräfte
Allerdings bemühte sich die Bundesregierung angesichts der öffentlichen Empörung über die vermutete Bespitzelung durch britische und amerikanische Dienste um eine schnelle Flurbereinigung. "Wir haben jetzt die ganzen Diskussionen um die Zusammenarbeit der Dienste genutzt, um diese alten 68er-Vereinbarungen mit Frankreich, Großbritannien und den USA zu beenden", sagte die Kanzlerin der Stuttgarter Zeitung. "Ganz formell durch Verbalnoten-Austausch." Nach Angaben des Auswärtigen Amtes tauschten die vier betroffenen Außenministerien entsprechende Schreiben aus ganz wie früher durch persönliche Übergabe der Schriftstücke. Am 2. August sei mit den Briten und Amerikanern, am 6. August mit den Franzosen der Notenaustausch erfolgt, der die alten Vereinbarungen "in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst" habe.
"Ich glaube, damit haben wir eigentlich das Problem gelöst", sagte Merkel in Stuttgart. "Damit ist auch in diesem letzten Bereich unsere Souveränität hergestellt."
In Treu und Glauben? Mit einem vermeintlichen Verbalnoten- Austausch ist so ein völkerrechtlicher Vorgang nicht rechtskräftig möglich.
Auch angesichts der gesetzlichen Tatsachen sagt auch hier die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Dorothea Merkel (Kaßner) offenkundig nicht die Wahrheit.
Beweis: http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.voelkerrecht-kanzlerin-merkel-deutschland-ist-jetzt-souveraen.375e66bf-ec6a-4092-b031-b62889d88688.html
Zweite Transformationsphase der BRD 1958:
Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft -EWG und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM), Römische Verträge. (= SS Projekt Europa - Walter Hallstein-Plan)
Ab 1967 erfolgt die dritte Transformationsphase der BRD:
Fusion der "Europäischen Gemeinschaften" zur "Europäischen Gemeinschaft".
Fusionsvertrag:
Die Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, EURATOM) fusionieren zur Europäischen Gemeinschaft (EG) und verfügen nun über gemeinsame Organe.
Der Fusionsvertrag wurde 1965 unterzeichnet.
- 1990 Die "kalte Fusion" Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit der Deutschen Demokratischen Republik (DDR)
Fortgeführte Annexion des Stammesgebietes der deutschen Völker -
Fakten und Details:
Die westlichen Geheimdienste organisieren 1990 zusammen mit der Staatssicherheit der DDR die Abwicklung der bisherigen Treuhandverwaltungen BRD - DDR und erneute Annexion des Deutschen Heimatreiches als ein Akt der Piraterie - illegale Landnahme - Okkupation unter perfekt inszenierter Täuschung der Weltöffentlichkeit.


Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (– alte Fassung) wurde gemäß Einigungsvertrag am 23. 09. 1990 aufgehoben. Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem. Artikel 23 GG zum 03. Oktober 1990 beitreten.
Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden.
Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz nicht möglich.
Der Artikel 23 GG wurde am 23. September 1990 aufgehoben, am 29. September 1990 rechtswirksam und am 16. Oktober 1990 im Bundesanzeiger öffentlich verkündet. Der Einigungsvertrag der am 31.08.1990 durch Schäuble und Krause unterschrieben wurde, aber erst am 03.10.1990 rechtswirksam.
Da der Artikel 23 GG am 22.08.1990 ersatzlos weggefallen ist, konnte die DDR am 03.10.1990 völkerrechtlich NICHT dem Geltungsbereich der BRD beitreten.
Beweis: BGBL II, Seite 885/890, vom 23. September 1990.
Es erfolgt 1990 offenbar lediglich ein Zusammenschluß beider deutschen Treuhandverwaltungen zum vereinigten Wirtschaftsgebiet unter westalliierter Kontrolle gemäß Artikel 127 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland.
Die alte BRD I fusionierte am 3. Oktober 1990 mit der DDR zur BRD II -
Beweis: Einigungsvertrag vom 31. August 1990
Der juristischen Winkelzug: Die alte BRD trat einfach der DDR bei.
Beide fusionierten zur BRD II mit einer Art Wortmarke „Deutschland“ – vereintes „Deutschland“ = vereintes Wirtschaftsgebiet. - GG Artikel 133/134
Es wurde also einfach eine Art neue Bundesrepublik – Deutschland gegründet - mit einem umfassend geänderten Grundgesetz – Basic Law II
Beweis: Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der originalen Fassung von 1949
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
Um diesen Trick zu vertuschen hat der bundesdeutsche Gesetzgeber den Artikel 23 des GG für die BRD am 25.12.1992 verspätet wiedereingeführt.
Hierbei hat der Bundesgesetzgeber allerdings *versäumt* den Geltungsbereich des GG neu zu definieren.
Das Versäumnis ist in Wahrheit kein Versäumnis, weil der Vorgang mit der Privatisierung der BRD und der Unterwerfung unter das internationale See- und Handelsrecht zusammenhängt. Deutschland.
Die neue BRD II wurde offensichtlich ab 1990 vollständig privatisiert und alle reststaatlichen Elemente beseitigt.
Bis zum heutigen Tag existiert daher kein Geltungsbereich im Grundgesetz für die BRD.
Stattdessen behandelt der Artikel 23 lediglich Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern sowie Europaangelegenheiten.
Beweis: Artikel 23 Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland:
Grundgesetz
II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37)
Artikel 23
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.II. Der Bund und die Länder (Art. 20 - 37)
Artikel 23
(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.
(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im Übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1481), in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden Änderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
Art 4 Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes [2] Artikel 23 wird aufgehoben. Artikel 9 Fortgeltendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik(1) Das im Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags geltende Recht der Deutschen Demokratischen Republik, das nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Landesrecht ist, bleibt in Kraft, soweit es mit dem Grundgesetz ohne Berücksichtigung des Artikels 143, mit in dem in Artikel 3 genannten Gebiet in Kraft gesetztem Bundesrecht sowie mit dem unmittelbar geltenden Recht der Europäischen Gemeinschaften vereinbar ist und soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt wird. Recht der Deutschen Demokratischen Republik, das nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Bundesrecht ist und das nicht bundeseinheitlich geregelte Gegenstände betrifft, gilt unter den Voraussetzungen des Satzes 1 bis zu einer Regelung durch den Bundesgesetzgeber als Landesrecht fort.
Wirksamwerden des Beitritts 3. Oktober 1990 in einer BRD ohne Hoheitsgebiet. Bereist damit ist der Einigungsvertrag offiziell nichtig.
Artikel 23 GG (vom 23. Mai 1949, letztmalig geändert am 21.12.1983, aufgehoben am 29.09.1990)[1] Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern.
In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Folgen:
Die Konsequenzen der laufenden Rechtsprechung der BRD sind, dass deren Gesetze einen Status von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) verfügen.
Diese privaten BRD- Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit aber als ungültig und nichtig anzusehen.
Beweis - Bestimmtheitsgebot: Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 / Bestimmtheitsgebot).
„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.
Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtssicherheit)
Es liegt damit offenkundig Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit vor. (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147) und gegen das Bestimmtheitsgebot (BVerwGE 1 C 74/61 vom 28. 11. 1963; § 37 VwVerfG)
Elementar wichtig:
Das alliierte Besatzungsrecht – insbesondere die Entnazifizierungsvorschriften - bleiben von den Änderungsvorgängen im Grundgesetz unberührt und ist die offizielle, bis heute gesetzlich verankerte, juristische Grundlage zur Befreiung des deutschen Stammesgebietes – dem Völkerrechtsubjekt *Deutsches Reich* aus der Gleichschaltungskolonie der sog. Bundesrepublik, Deutschland, Germany, Bundesrepublik Deutschland.
Beweis Artikel 139 Grundgesetz FÜR die BRD:
Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften aus *SHAEF – SMAD„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
Die Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht bereits 1991 für nichtig erklärt und verabschiedet worden.
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz- „…unvereinbar und nichtig.“
Nachzulesen im Bundesanzeiger, (direkter Link zum PDF-Dokument https://pravdatvcom.files.wordpress.com/2013/08/media.pdf
Ebenso ist durch die Vertragstäuschung 1990 die Aufhebung des Artikel 23 GG in der Fassung von 1949 sowie alle Gesetze nachfolgenden Gesetze die dagegen verstoßen (z. B. EU Gesetze und Verträge) nichtig.
Auch eine völkerrechtlich vorgeschriebene Volksabstimmung zum Beitritt der DDR zur BRD wurde nicht ohne Grund einfach unterschlagen. (Koloniestatus der entmachteten Deutschen)
Alle zu einfachen Firmen privatisierten deutschen Verwaltungsbehörden und Justizeinrichtungen auf dem Gebiet der DDR fehlt heute jegliche rechtsstaatliche Grundlage zum Handeln. Es wird ausschließlich nur nach eigenen AGBs („geltendes Recht“) agiert und die angestammte deutsche Bevölkerung getäuscht und ausgeplündert.







NGO BRD


Das Bonner Militärgrundgesetz für die BRD wurde auf die ehemalige DDR- Mitteldeutschland ausgedehnt und in privatisierter AGB- Form weitergeführt.
Die Kolonie- „Verfassung“ (Staatsgrundgesetz) der DDR fällt weg.
Die Deutsche (Kolonie-) Staatsangehörigkeit von 1934 wird inhaltlich beibehalten. Das Deutsche Reich bleibt weiter von der Treuhandverwaltung Bundesrepublik Deutschland okkupiert.
Es werden zwischen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und den alliierten Hauptsiegermächten neue Kolonie-Verwaltungsverträge geschlossen.
Das betrifft den 2+4 Deutschlandvertrag mit den (geheimen) Zusatzvereinbarungen, die Nato- Verträge und die EU- Verträge.
Als einzige Besatzungsmacht zog Russland seine Besatzungstruppen vertragsgemäß aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Deutschland ab.
Die westalliierten Siegermächte (insbesondere die USA) halten dagegen ihre Besatzungszonen/ Sektoren in Deutschland bis heute weiterhin militärisch besetzt.
Die Besatzung wird allerdings unter den NATO- Verträgen getarnt geführt und somit für die Öffentlichkeit verschleiert.
Das alliierte Besatzungsrecht und die alliierten Vorbehalte bleiben im Bonner Grundgesetz FÜR die nicht souveräne Bundesrepublik Deutschland bestehen und werden darüber hinaus auch im Rahmen der NATO vertraglich erneuert festgelegt.
Beweise: Artikel 120 Grundgesetz FÜR die BRD
Artikel 120 Grundgesetz FÜR die BRD: Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten
"(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. ..."
Artikel 139 Grundgesetz FÜR die BRD:
Fortgelten der Entnazifizierungsvorschriften aus *SHAEF – SMAD
„Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“

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